Neuwahl oder Nachwahl
Verfasst: Freitag 21. Oktober 2016, 11:00
Hallo!
Ich bin, durch Rücktritte bedingt, zur Vertrauensperson unserer SBV "aufgestiegen". Gewählt wurde ich zum 2. Stellvertreter. Da ich das Amt alleine nicht abdecken kann, stellt sich mir die Frage ob ich nur eine Nachwahl nach §17 bzw §21 SchwbVWO anstreben kann, oder ob auch eine komplette Neuwahl (inkl. der Wahl einer Vertrauensperson) möglich wäre?
Ich bin, durch Rücktritte bedingt, zur Vertrauensperson unserer SBV "aufgestiegen". Gewählt wurde ich zum 2. Stellvertreter. Da ich das Amt alleine nicht abdecken kann, stellt sich mir die Frage ob ich nur eine Nachwahl nach §17 bzw §21 SchwbVWO anstreben kann, oder ob auch eine komplette Neuwahl (inkl. der Wahl einer Vertrauensperson) möglich wäre?