Unbefristete Erwerbsminderungsrente
Verfasst: Samstag 15. Oktober 2016, 10:36
Hallo,
eine schwerbehinderter Mitarbeiter kommt aus einer medizinischen Reha zurück. Dort wurde sie arbeitsunfähig entlassen mit dem Vermerk
< 3 Stunden in der jetzigen Tätigkeit, sofern keine Anpassung der Arbeitstätigkeit erfolgt
3 - 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Unter Hinweis auf § 116 SGB VI wurde das Rentenantragsverfahren eingeleitet.
Im Rahmen des laufenden BEM Verfahrens wurde mit dem AG eine Anpassung der Tätigkeit in der von der Rehaeinrichtung vorgeschlagenen Weise vereinbart. Mitte November soll die stufenweise Wiedereinglieferung beginnen. Die Prognose wird von allen Beteiligten positiv eingeschätzt.
Nun wurde rückwirkend zum 01.03.2016 ein Rentenbescheid über eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erlassen.
Nach dem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Der Mitarbeiter ist verpflichtet dies unverzüglich dem AG mitzuteilen
Die Mitarbeiterin will gegen den Bescheid Einspruch einzulegen mit dem Ziel der Umwandlung in eine Teilerwerbsminderungsrente.
Unklar ist nun welche Wirkung der Einspruch auf die laufende Situation hat:
- Tritt die auflösende Bedingung des TV ein, obwohl der Bescheid nicht bestandskräftig ist?
- Besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
- Sollte im Falle einer Mitteilungspflicht die Mitteilung mit einem Antrag auf Weiterbeschäftigung unter Hinweis auf den eigelegten Widerspruch verbunden werden?
- Kann hier das Integrationsamt unterstützen? Der § 92 SGB IX greift meines Erachten hier nicht
Habe der Mitarbeiterin dringend empfohlen sich rechtliche Beratung einzuholen, allerdings bekommt sie erst einen tag vor Ablauf der Frist einen Termin beim VdK
Bin gespannt!
Bin offengestanden auch etwas irritiert über diese Entscheidung.
Unklar ist nun, welche Wirkung der Einspruch auf die gesamte Situation hat.
eine schwerbehinderter Mitarbeiter kommt aus einer medizinischen Reha zurück. Dort wurde sie arbeitsunfähig entlassen mit dem Vermerk
< 3 Stunden in der jetzigen Tätigkeit, sofern keine Anpassung der Arbeitstätigkeit erfolgt
3 - 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Unter Hinweis auf § 116 SGB VI wurde das Rentenantragsverfahren eingeleitet.
Im Rahmen des laufenden BEM Verfahrens wurde mit dem AG eine Anpassung der Tätigkeit in der von der Rehaeinrichtung vorgeschlagenen Weise vereinbart. Mitte November soll die stufenweise Wiedereinglieferung beginnen. Die Prognose wird von allen Beteiligten positiv eingeschätzt.
Nun wurde rückwirkend zum 01.03.2016 ein Rentenbescheid über eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erlassen.
Nach dem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Der Mitarbeiter ist verpflichtet dies unverzüglich dem AG mitzuteilen
Die Mitarbeiterin will gegen den Bescheid Einspruch einzulegen mit dem Ziel der Umwandlung in eine Teilerwerbsminderungsrente.
Unklar ist nun welche Wirkung der Einspruch auf die laufende Situation hat:
- Tritt die auflösende Bedingung des TV ein, obwohl der Bescheid nicht bestandskräftig ist?
- Besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
- Sollte im Falle einer Mitteilungspflicht die Mitteilung mit einem Antrag auf Weiterbeschäftigung unter Hinweis auf den eigelegten Widerspruch verbunden werden?
- Kann hier das Integrationsamt unterstützen? Der § 92 SGB IX greift meines Erachten hier nicht
Habe der Mitarbeiterin dringend empfohlen sich rechtliche Beratung einzuholen, allerdings bekommt sie erst einen tag vor Ablauf der Frist einen Termin beim VdK
Bin gespannt!
Bin offengestanden auch etwas irritiert über diese Entscheidung.
Unklar ist nun, welche Wirkung der Einspruch auf die gesamte Situation hat.