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Nachteilsausgleich Seminare für SBV

Verfasst: Freitag 23. September 2016, 08:41
von Sas
Hallo,

ich habe gehört, dass Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Geld im Rahmen der Nachteilsausgleichsverordnung beantragen können. Stimmt das? Wo bekomme ich Informationen hierüber?
Grüße Sas

AW: Nachteilsausgleich Seminare für SBV

Verfasst: Freitag 23. September 2016, 09:36
von Ulrich.Römer
Hallo Sas,
das ist fast richtig. Die SBV darf nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragen. Dazu gehört natürlich auch der Antrag für finanzielle Leistungen z.B. Lohnkostenzuschuss oder auch Arbeitsplatzausstattung. Dieser Antrag ist aber nicht im Betrieb sondern beim zuständigen Leistungsträger zu stellen.