Nachteilsausgleich Seminare für SBV

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Sas

Nachteilsausgleich Seminare für SBV

Beitrag von Sas »

Hallo,

ich habe gehört, dass Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Geld im Rahmen der Nachteilsausgleichsverordnung beantragen können. Stimmt das? Wo bekomme ich Informationen hierüber?
Grüße Sas
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Nachteilsausgleich Seminare für SBV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Sas,
das ist fast richtig. Die SBV darf nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragen. Dazu gehört natürlich auch der Antrag für finanzielle Leistungen z.B. Lohnkostenzuschuss oder auch Arbeitsplatzausstattung. Dieser Antrag ist aber nicht im Betrieb sondern beim zuständigen Leistungsträger zu stellen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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