Hallo,
in unseren Dienststellen finden Arbeitsstättenbegehung mit dem Betriebsarzt statt.
In letzter Zeit werde ich dazu nicht benachrichtigt bzw. eingeladen.
Besteht ein Recht auf Teilnahme?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen
Sollte die SBV nicht zu den Begehungen eingeladen worden sein, dann muss jedenfalls darüber, soweit es sich um Arbeitsplätze sbM handelt, in der nächsten ASA-Sitzung mit der SBV beraten bzw. erörtert werden.Arbeitsstättenbegehung mit dem Betriebsarzt
Viele Grüße
Albin Göbel