Maßnahmen wegen AU nicht möglich
Verfasst: Dienstag 17. Dezember 2013, 12:07
Liebes BIH,
ich bin betrieblicher Eingliederungsmanager in einem großen Unternhemen. Ich betreue zurzeit einen Fall, der mich sehr beschäftigt.
Der betroffene Mitarbeiter hat erhebliche AU-Tage. Jedes Jahr weit über die 42-Tage-Grenze hinausgehend. Im Durchschnitt sind es ca. 100 AU-Tage pro Jahr (bezogen auf die letzten 3 Jahre). Es fand bereits ein erstes BEM-Gespräch mit dem Mitarbeiter statt. Aus dem Gespräch konnten erste Maßnahmen abgeleitet werden, die ich mit dem Arbeitgeber verhandeln musste. Den Maßnahmen stimmte der Arbeitgeber letztlich auch zu. Die Maßnahmen sind ein großes Entgegenkommen seitens der Arbeitsgebers gegenüber dem Mitarbeiter. Jedoch sieht der Mitarbeiter das anders. Generell muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass bereits andere Maßnahmen auch ohne ein BEM bereits versucht wurden (Anpassung von Arbeitsaufgaben, Anpassung der Arbeitsumgebung, interne Versetzung). Wie Sie sich vorstellen können, führte keine Maßnahme zum gewünschten Erfolg.
Durch die hohen AU-Tage ergibt sich allerdings mein Problem, tatsächlich mit einer BEM-Maßnahme aktiv werden zu können bzw. die Maßnahme konkret im Integrationsteam gemeinsam mit dem Mitarbeiter besprechen zu können. Somit können wir diese Maßnahme nicht umsetzen bzw. auf ihren Erfolg testen, da die betroffene Person regelmäßig die Krankmeldung verlängert bzw. einen Tag zurückkehrt und sich anschließend wieder mit einer neuen Diagnose krankschreiben lässt. Mitlerweile komme ich mir ein wenig an der Nase herumgeführt vor.
Letztlich stellt sich mir nun die Frage, wann ein BEM als gescheitert gelten darf? Ist dies auch möglich, wenn sich der Mitarbeiter durch Krankschreibungen einem solchem Gespräch bzw. einer solchen Maßnahme entzieht?
Ich befürchte, dass diese Situation sich in nächster Zeit nicht ändern wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen
Inkognito
ich bin betrieblicher Eingliederungsmanager in einem großen Unternhemen. Ich betreue zurzeit einen Fall, der mich sehr beschäftigt.
Der betroffene Mitarbeiter hat erhebliche AU-Tage. Jedes Jahr weit über die 42-Tage-Grenze hinausgehend. Im Durchschnitt sind es ca. 100 AU-Tage pro Jahr (bezogen auf die letzten 3 Jahre). Es fand bereits ein erstes BEM-Gespräch mit dem Mitarbeiter statt. Aus dem Gespräch konnten erste Maßnahmen abgeleitet werden, die ich mit dem Arbeitgeber verhandeln musste. Den Maßnahmen stimmte der Arbeitgeber letztlich auch zu. Die Maßnahmen sind ein großes Entgegenkommen seitens der Arbeitsgebers gegenüber dem Mitarbeiter. Jedoch sieht der Mitarbeiter das anders. Generell muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass bereits andere Maßnahmen auch ohne ein BEM bereits versucht wurden (Anpassung von Arbeitsaufgaben, Anpassung der Arbeitsumgebung, interne Versetzung). Wie Sie sich vorstellen können, führte keine Maßnahme zum gewünschten Erfolg.
Durch die hohen AU-Tage ergibt sich allerdings mein Problem, tatsächlich mit einer BEM-Maßnahme aktiv werden zu können bzw. die Maßnahme konkret im Integrationsteam gemeinsam mit dem Mitarbeiter besprechen zu können. Somit können wir diese Maßnahme nicht umsetzen bzw. auf ihren Erfolg testen, da die betroffene Person regelmäßig die Krankmeldung verlängert bzw. einen Tag zurückkehrt und sich anschließend wieder mit einer neuen Diagnose krankschreiben lässt. Mitlerweile komme ich mir ein wenig an der Nase herumgeführt vor.
Letztlich stellt sich mir nun die Frage, wann ein BEM als gescheitert gelten darf? Ist dies auch möglich, wenn sich der Mitarbeiter durch Krankschreibungen einem solchem Gespräch bzw. einer solchen Maßnahme entzieht?
Ich befürchte, dass diese Situation sich in nächster Zeit nicht ändern wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen
Inkognito