Beteiligung bei Initiativbewerbung
Verfasst: Freitag 2. September 2016, 12:13
Hallo zusammen,
bei mir (sic!) als SBV hatte sich eine taubstumme beworben und sich initiativ für mehrere Bereiche beworben. Unsere Personalabteilung hat ihr ziemlich schnell abgesagt nachdem ich die BAG unterrichtet und die Bewerbungsunterlagen abgegeben hatte, obwohl ich mich eingeschaltet und bereits Kontakt zu speziellen Stellen im IFD aufgenommen hatte.
Frage: Ist der AG damit seiner Informationspflicht gem. § 95 Abs. 2 SGB IX nicht nachgekommen? Hätte er die Frau und mich auch einladen zum Vorstellungsgespräch müssen?
(Vielleicht war es ihm zu mühsam, wir hätten einen Dolmetscher gebraucht.)
Danke für Infos
bei mir (sic!) als SBV hatte sich eine taubstumme beworben und sich initiativ für mehrere Bereiche beworben. Unsere Personalabteilung hat ihr ziemlich schnell abgesagt nachdem ich die BAG unterrichtet und die Bewerbungsunterlagen abgegeben hatte, obwohl ich mich eingeschaltet und bereits Kontakt zu speziellen Stellen im IFD aufgenommen hatte.
Frage: Ist der AG damit seiner Informationspflicht gem. § 95 Abs. 2 SGB IX nicht nachgekommen? Hätte er die Frau und mich auch einladen zum Vorstellungsgespräch müssen?
(Vielleicht war es ihm zu mühsam, wir hätten einen Dolmetscher gebraucht.)
Danke für Infos