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Gleichstellung Beamter

Verfasst: Freitag 2. September 2016, 08:45
von Tina99
Hallo
ich kenne einen Beamten mit psychischen Problemen (GdB 30 -war auch schon stationär in Behandlung). Er kann wegen seiner Medikamentierung erst nach 10.00 Uhr zum Arbeitsplatz, arbeitet dafür länger, ist mit Arbeitgeber abgesprochen, stellt kein Problem dar. Jetzt hörte er durch den "Buschfunk", das evtl. Versetzungen anstehen. Aus Angst, seinen Arbeitsplatz in Wohnortnähe (10km) zu verlieren und evtl. bis zu 80 km fahren zu müssen (hin+zurück dann 160) , stellte er einen Antrag auf Gleichstellung, der aber abgelehnt wurde, da Beamte ja den Verlust des Arbeitsplatzes nicht fürchten müssen.
Ich habe recherchiert, es gibt ein Urteil des BLG von 1913, dass auch Beamte ein Recht auf Gleichstellung haben.
Kann jemand mehr dazu sagen?
Danke :)

AW: Gleichstellung Beamter

Verfasst: Freitag 2. September 2016, 08:46
von Tina99
Entschuldigung, Urteil natürlich von 2013 - Tippfehler :o

AW: Gleichstellung Beamter

Verfasst: Freitag 2. September 2016, 09:35
von albarracin_01
Hallo,

es ist unstrittig, daß auch beamte gleichgestellt werden können - allerdings aufgrund ihres privilegierten arbeitsrechtlichen Status' nur in besonders begründeten Ausnahmefällen.

Dazu braucht es mehr als "Buschfunk", sondern harte, belastbare Tatsachen. Der Beamte sollte daher seine zuständige Personalvertretung kontaktieren.

AW: Gleichstellung Beamter

Verfasst: Freitag 2. September 2016, 13:38
von valentin
Hallo,

lese einmal hier: Gleichstellung für behinderte Beamte - http://www.schwbv.de/gleichstellung2.html" onclick="window.open(this.href);return false;

AW: Gleichstellung Beamter?

Verfasst: Freitag 2. September 2016, 14:51
von albin.göbel
Zum Thema Gleichstellung von Beamten
mit Rechtsprechung sowie Anmerkungen
siehe auch hier im BEM-Forum z.B. unter
viewtopic.php?f=6&t=658

Gleichstellungsanträge von einem be­hin­der­ten Betriebsrat/Personalrat, von einem behinderten Mitglied der SBV, von tariflich unkündbarem Arbeitnehmer oder von be­hin­der­tem Beamten dürfen nicht pauschal abgelehnt werden laut ­­ Rechtsprechung. Erforderlich ist jedoch in solchen ­­ Fällen, besondere Umstände vorzutragen, so zu­letzt­ BSG v. 06.08.2014, B 11 AL 5/14 R. (Dau, LPK-SGB IX, § 68 Rn. 6)

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Gleichstellung Beamter

Verfasst: Dienstag 6. September 2016, 11:29
von Tina99
Danke für alle Vorschläge :D . Damit kann ich super arbeiten!!!!!!!!!!