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Petition an den Dt. Bundestag per Fax oder Post oder online bis 21.9: Gesetzentwurf Teilhabegesetz

Verfasst: Donnerstag 1. September 2016, 10:21
von magdalena.mayer
ONLINE-PETITION an den Deutschen
Bundestag zum Bundesteilhabegesetz


Hallo zusammen,

das Wichtigste fehlt im Gesetzentwurf zum BTHG: Eine wie auch immer gestaltete Klausel zur Sicherung des gesetzlichen Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sucht man vergebens, wie in der aktuellen ZB 2/2016 berichtet! Der aktuell geltende § 95 Abs. 2 SGB IX hat seinen Zweck in der Praxis weitgehend verfehlt bzw. er wird tausendfach gebrochen und ignoriert laut allen Umfragen der letzten Jahre.

Stattdessen verbreitet das BMAS seit Monaten fortgesetzt trotz mehrfacher Hinweise bzw. wider besseres Wissen auf seiner Website die frei erfundene Mär von vorgeblich mehr "Mitbestimmung" und angeblich neuen "Mitbestimmungsrechten" der SBV, die durch das BTHG gestärkt würde. Das steht in offenem Widerspruch zum SGB IX und zum BTHG-Entwurf. Nichts davon stimmt: Es geht hierbei nicht mal ansatzweise um irgendeine Form der Mitbestimmung, sondern vielmehr um reine Anhörung! Ist es denn so schwierig, den Unterschied zwischen mitbestimmen und angehört werden zu verstehen? Wer ist für diese amtliche "Desinformationskampagne" im BMAS verantwortlich? So kann Inklusion im Arbeitsleben nicht gelingen.

Solange Schwerbehindertenvertretungen einfach "übergangen" werden können, ohne dass dies Folgen hat, wird sich auch die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen niemals nachhaltig verbessern. Eine Gesetzesänderung will die BDA erneut vereiteln (wie schon bei der letzten SGB IX-Novelle 2004), obwohl nach Expertenansicht und Umfragen aus dem Jahr 2016 geboten und tausendfach von Schwerbehindertenvertretungen, von weit über 100 Verbänden/Organisationen sowie einhellig von allen Behindertenbeauftragten der Länder gefordert. Beteiligen Sie sich daher an der Online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Sicherung der Anhörung der SBV. Machen Sie mit und anerkennen Sie dadurch die Arbeit der SBV im Interesse der schwerbehinderten Beschäftigten und aller Beteiligter!

HIER GEHT'S ZUR PETITION 66967
Hilfe für Menschen mit Behinderung - Veränderung
des BTHG zur Stärkung der Rechte von Menschen
mit Behinderungen vom 26.07.2016

https://epetitionen.bundestag.de

JEDE Person kann diese Petition online unterstützen in wenigen Minuten. IHRE Stimme zählt! Und nicht vergessen: Weiterleiten an Angehörige, Bekannte, Nachbarn, Kollegen, Freunde, egal, ob behindert oder nichtbehindert, sowie natürlich gerne z.B. auch via Facebook.

Gruß
Magdalena Mayer

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Hinweis der Moderation:
"Natürlich können Mitzeichnungen auch per Unterschriftenlisten vorgenommen werden (allerdings nicht per E-Mail bzw. keine gescannten Unterschriften und nicht auf Datenträgern). Es gibt kein vorgefertigtes Formular für eine Unterschriftenliste beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Eine (formlose) Unterschriftenliste sollte jedoch - damit sie als gültig anerkannt wird - folgende Informationen enthalten:
- Nennung der Petition, die unterstützt werden soll [= Petition 66967]
- Name, Adresse der/des Unterstützenden
- handschriftliche Unterschrift der/des Unterstützerin/Unterstützers.

Die Zusendung kann per Post oder Fax erfolgen.
Die Postanschrift lautet:
Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax: 030 / 227-36027 oder -36053
Maßgebend ist der Tag des Zugangs (also spätestens am letzten Tag der Mitzeichnung) der Unterschriften beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages."

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Petition an den Dt. Bundestag per Fax oder Post oder online bis 21.9: Gesetzentwurf Teilhabegesetz

Verfasst: Montag 19. September 2016, 21:40
von magdalena.mayer
Blockade im Bundesrat?

Siehe dazu auch die Diskussion im Forum des Bundestags über die Blockade aus dem Bundesrat des Regierungsentwurfs zur Freistellung, zur Heranziehung, zur Schulung der ersten Stellvertretung und zur Bürokraft "in erforderlichem Umfang" der SchwbV (BR-Drucksache 428/1/16 vom 13.09.2016, Seite 73/75) sowie die Kobinet-Nachrichten & Lesermeinungen.

Gruß,
Magdalena Mayer