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BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Dienstag 23. August 2016, 14:45
von lewikl1
Hallo liebe Leute ,
ich habe mich gerade angemeldet und schon eine Frage :shock:

In unserem Betrieb gibt es seit Mitte 2015 BEM ( BV vorhanden ).Die betroffenen MA wurden angeschrieben.
So auch ein MA der seit Mitte 2013 Langzeit erkrankt ist.(GDB mind.50)Er hat dem BEM zugestimmt und es fanden mehrere
Gespräche statt.So wurde eine Wiedereingliederung , Änderung der Tätigkeit und ä.ins Auge gefasst und auch einge-
leitet.Er hatte aber auch 2015 noch einen Unfall.Daraus resultiert jetzt eine Rente auf Zeit ( Sozialgericht) bis Ende 2017.
Er möchte das BEM bis dahin "ruhen"lassen.Unsere BV gibt hier nichts her , da so etwas nicht berücksichtigt wurde.
Die BEM Beauftragte ist davon nicht begeistert und würde wohl auch "einseitig"abbrechen.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder könnt Ihr mir was raten?(BR des Vetr.des MA)

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Mittwoch 24. August 2016, 12:18
von mokli
Hallo lewikl1,

man kann bei der Verhandlung über eine BV gar nicht alle möglichen Fälle bedenken...
Bei uns entscheidet glücklicherweise nicht einer allein, sondern das zu diesem Zweck gegründete Präventionsteam.
Eine gesetzliche Regelung ist mir für diesen Fall nicht bekannt. Das komplette Abbrechen des Verfahrens scheint mir hier nicht sinnvoll, denn die Notwendigkeit der vereinbarten Maßnahmen bleibt ja bestehen. Die Vereinbarung ist aufzubewahren und man vereinbart mit dem betroffenen Kollegen, dass er sich meldet, sobald die Eingliederung starten kann. Was ist denn das Ziel der BEM-Beauftragten, wenn sie "einseitig" abbrechen würde? Zudem kann der Kollege ja auch im Rahmen von Hinzuverdienstgrenzen Einkommen erzielen, warum nicht da? Ich als BR und SBV würde da eindeutigen Verhandlungsspielraum sehen!

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Mittwoch 24. August 2016, 16:30
von albarracin_01
Hallo,

handelt es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ?
Dann ruht das Arbeitsverhältnis nämlich, und alle Rechte und Pflichten daraus sind "suspendiert". So hat auch erst mal der AG keine Pflicht ein BEM anzubieten bzw. ein begonnenes BEM fortzuführen, da es sowieso erst mal sinnlos ist.

Erst wenn eine Rückkehr in den Betrieb absehbar ist, sollte sich der AN melden, um künftige Arbeitsbedingungen zu klären.

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Mittwoch 24. August 2016, 18:45
von lewikl1
Hallo an beide Antworter ,

ich würde ja gerne beiden getrennt antworten , aber ich weiss noch nicht wie. :?:

Also 1.Mokli= Welcher Sinn--Kündigung.--so sehe ich das.
"Hinzuverdienstmöglichkeit"---das verstehe ich nicht.Es existiert ,ja trotz der langen Abwesendheit ein ungekündigter AV.
Dazu steigert sich die Betriebszugehörigkeit und damit die Betriebsrente.Dazu belegt er noch eine Stelle (statistisch).
So argumentiert der AG.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Aslo 2. allbaricin =Rente "Volle E-Minderung---Diese Information fehlt.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Lieben Dank an Beide. :D
Tscues und einen sonnigen F-Abend.

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Donnerstag 25. August 2016, 15:36
von elschwoabos
Hi,

der Beschäftigte, der zum BEM eingeladen ist, ist Herr des Verfahrens.
Ein Ruhen des Verfahrens ist sicherlich sinnvoll. Bis Ende 2017 läuft noch einiges an Wasser den Berg herunter. Mann kann sich jetzt die tollsten Maßnahmen überlegen und einleiten, die dann 2018 ggf. völlig überholt sind.
Das BEM-Verfahren könnte man auch beenden, wenn geregelt ist, dass auf Wunsch des Beschäftigten eine Wiederaufnahme des Verfahrens Ende 2017 möglich ist.

<Glaskugel on>

Vielleicht möchte der BEM-Beauftragte AG auch nur nicht so lange eine offene Akte herumliegen lassen.

<Glaskugel off>

Einfach mal theamisieren ob ein "Wunsch"-BEM möglich ist. Wir haben das so explizit in unserer Dienstvereinbarung festgelegt.
Ob das Verfahren dann ruht oder beendet ist, ist dann Wurst.

Allerdings sollte in meinen Augen rechtzeitig vor Ablauf der Berentung ein BEM-Verfahren eröffnet werden. Das sollte auch im Sinne des Arbeitgebers sein.

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Donnerstag 25. August 2016, 16:52
von mokli
Hallo lewkl1,

wenn Kündigung das Einzige ist, was der AG im Kopf hat, dann werde ich ja mit allen Vorschlägen nicht weiterkommen.
Zum Thema Rente: die Teilweise EM-Rente ist ja so angelegt, dass ich noch 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig bin. Bei der Rente haben wir die Kolleginnen und Kollegen entsprechend der rentenunschädlichen Arbeitszeit beschäftigt, die Möglichkeit besteht ja. Und auch bei einer vollen EM-Rente bestehen rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenzen, i.d.R. ruht hier aber das Arbeitsverhältnis. Mal ab davon das ich nicht verpflichtet bin, die Rente bis Ende 2017 auszusitzen. Wenn man die Arbeit z.B. langsam gesteigert wieder aufnimmt, kriegt man weniger Rente, oder die "legt sich zur Ruhe". Und die "belegte Stelle" kann der AG für die Dauer der Erkrankung durchaus besetzen.

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Donnerstag 25. August 2016, 18:56
von albin.göbel
lewikl hat geschrieben:Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Pflicht des Arbeitgebers zu einem BEM
auch bei befristeter Rentenbewilligung


Was das Bundesarbeitsgericht zu einem
BEM während einer "Rente wegen voller
Erwerbsminderung auf Zeit" meint, siehe
ZB 1/2016 der B­IH auf dieser Website zu
BAG vom 13.05.2015, Az: 2 AZR 565/14

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Freitag 26. August 2016, 09:11
von lewikl1
Vielen Dank für die Tipps :D
Besonders das BAG Urteil ist für mich interessant :!:
Tschues und ein schönes WE

AW: BEM unterbrechen wegen einer Rente auf Zeit??

Verfasst: Freitag 26. August 2016, 14:20
von albin.göbel
albarracin hat geschrieben:So hat auch erst mal der AG keine Pflicht ein BEM anzubieten... da es sowieso erst mal sinnlos ist.
... und hier der BAG-Leitsatz mit Volltext,
wonach ein BEM keineswegs generell bei
"voller" Zeitrente entbehrlich und nicht von
vornherein "sinnlos" sei (Rn. 26/27).

Viele Grüße
Albin Göbel