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Sonderurlaub für Schwerbehinderte

Verfasst: Freitag 19. August 2016, 09:16
von mani
Hallo !
Ich habe im April 2015 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nach Widerspruch und Sozialgerichtsurteil wurde mir Juli 2016 eine GdB von 60 zugesprochen, rückwirkend zum April 2015.
Daraufhin stellte ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag den Sonderurlaub für Schwerbehinderte von 2015 (4 Tage) mir zu gewähren.
Das lehnt er ab, mit Begründung "BAG Urteil vom 26.06.1986, 8 AZR 266/84(1)".
Ist das richtig?
Gruß
Mani

AW: Sonderurlaub für Schwerbehinderte

Verfasst: Montag 22. August 2016, 08:38
von albarracin_01
Hallo,

die Argumentation des AG ist richtig. Das Urteil ist immer noch gültig und wird in der Kommentierung (zB LPK-SGB IX, Düwell, § 125 Rn 24ff) zustimmend zitiert.
Der Zusatzurlaub für 2015 hätte spätestens am 31.12.2015 beim AG geltend gemacht werden müssen, damit der AG ihn hätte übertragen können.

Ein Anspruch auf 4 Tage hätte sowieso nur dann bestanden, wenn die Eigenschaft als sbM ab dem 01.04. bestanden hätte.
Bei einer Anerkennung nach dem 01.04. hätte der Anspruch nur noch 3,33 Tage betragen wg. § 5 Abs. 1 BUrlG ("volle Monate").