SBV Wahl erforderlich?
Verfasst: Mittwoch 17. August 2016, 08:41
Hallo Zusammen.
Im Mai fanden Personalratswahlen statt. Es gab keine Verselbstständigungen somit auch keine Wahl eines Gesamtpersonalrates. Die noch bestehende Gesamtschwerbehindertenvertretung soll ja den Strukturen der Personalräte folgen und verliert m.E. daher ihre Existenzberechtigung.
Nun fordert der Arbeitgeber aufgrund dieser "Strukturänderung", Neuwahlen für die die im Oktober 2014 gewählte Schwerbehindertenvertretung. Meiner Meinung nach sind Neuwahlen nur erforderlich aus Gründen des § 94 Abs. 5.
Gibt es Ausnahmen? Wie kann ich noch argumentieren. Bi über jede Antwort froh.
Danke im Voraus.
Im Mai fanden Personalratswahlen statt. Es gab keine Verselbstständigungen somit auch keine Wahl eines Gesamtpersonalrates. Die noch bestehende Gesamtschwerbehindertenvertretung soll ja den Strukturen der Personalräte folgen und verliert m.E. daher ihre Existenzberechtigung.
Nun fordert der Arbeitgeber aufgrund dieser "Strukturänderung", Neuwahlen für die die im Oktober 2014 gewählte Schwerbehindertenvertretung. Meiner Meinung nach sind Neuwahlen nur erforderlich aus Gründen des § 94 Abs. 5.
Gibt es Ausnahmen? Wie kann ich noch argumentieren. Bi über jede Antwort froh.
Danke im Voraus.