Hallo Zusammen.
Im Mai fanden Personalratswahlen statt. Es gab keine Verselbstständigungen somit auch keine Wahl eines Gesamtpersonalrates. Die noch bestehende Gesamtschwerbehindertenvertretung soll ja den Strukturen der Personalräte folgen und verliert m.E. daher ihre Existenzberechtigung.
Nun fordert der Arbeitgeber aufgrund dieser "Strukturänderung", Neuwahlen für die die im Oktober 2014 gewählte Schwerbehindertenvertretung. Meiner Meinung nach sind Neuwahlen nur erforderlich aus Gründen des § 94 Abs. 5.
Gibt es Ausnahmen? Wie kann ich noch argumentieren. Bi über jede Antwort froh.
Danke im Voraus.
SBV Wahl erforderlich?
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: SBV Wahl erforderlich?
Vorab dazu folgende Verständnisfragen:Nun fordert der AG aufgrund dieser "Strukturänderung" Neuwahlen für die im Oktober 2014 gewählte SBV.
•Welches Personalvertretungsgesetz gilt?
•Gibt's eine BSBV und/oder eine HSBV?
•Wie viele örtl. SBVen gab's zuvor in der
Zentrale bzw. der/den verselbständigten
Außenstelle/n von 2014 bis Mai 2016 ??
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: SBV Wahl erforderlich?
Antworten:
- Bundespersonalvertretungsgesetz
- nein - es gab nur die GSBV
- es gibt nur eine SBV am Hauptsitz
- die Außenstelle sind erst zum 01.01.2016 hinzugekommen haben sich bei der Personalratswahl im Mai 2016 nicht verselbständigt
- Bundespersonalvertretungsgesetz
- nein - es gab nur die GSBV
- es gibt nur eine SBV am Hauptsitz
- die Außenstelle sind erst zum 01.01.2016 hinzugekommen haben sich bei der Personalratswahl im Mai 2016 nicht verselbständigt