Hallo zusammen,
ich bin seit 7 Jahren Vorsitzender der SBV, bis heute wurden Schulungen und Material Bestellungen genehmigt und Bezahlt.
Seit dem der neue Stationsleiter da ist, weigert er sich die Bestellung von Bücher und Schulungen.
Sein Argument :
wir möchten dich auf die Literatur verweisen, die dem Betriebsrat zur Verfügung steht, du kannst sie mitbenutzen.
Dem Betriebsrat und damit auch der Schwerbehindertenvertretung sollten die Kommentare zum SGB IX und SGB III zur Verfügung stehen.
Diese beide Bücher sind nicht bei BR. Ich bestelle für SBV Material selber.
Wie kann ich hier Rechtlich dagegen angehen?
Liebe Grüße
Jimi
Behinderung der SBV Arbeit
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Behinderung der SBV Arbeit
Hallo,
einen Kommentar zum SGB III muß der AG nicht bezahlen, da dies nichts mit den Aufgaben der SBV zu tun hat.
Ansprüche aus § 96 Abs. 8 SGB IX (wie zB ein Kommentar zum SGB IX) sind auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html" onclick="window.open(this.href);return false;
durchsetzbar.
Zwar erwähnt das ArbGG nur die §§ 94, 95 SGB IX, die Rechtsprechung und Fachkommentierung (zB LPK SGB IX, Düwell, § 96 Rn 116ff) sieht aber die Anwendbarkeit auf § 96 Abs. 8 SGB IX einhellig für gegeben, da sonst eine "planwidrige Regelungslücke" (Düwell, a.a.O.) bei der Rechtsdurchsetzung der SBV-Ansprüche entstehen würde.
einen Kommentar zum SGB III muß der AG nicht bezahlen, da dies nichts mit den Aufgaben der SBV zu tun hat.
Ansprüche aus § 96 Abs. 8 SGB IX (wie zB ein Kommentar zum SGB IX) sind auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html" onclick="window.open(this.href);return false;
durchsetzbar.
Zwar erwähnt das ArbGG nur die §§ 94, 95 SGB IX, die Rechtsprechung und Fachkommentierung (zB LPK SGB IX, Düwell, § 96 Rn 116ff) sieht aber die Anwendbarkeit auf § 96 Abs. 8 SGB IX einhellig für gegeben, da sonst eine "planwidrige Regelungslücke" (Düwell, a.a.O.) bei der Rechtsdurchsetzung der SBV-Ansprüche entstehen würde.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang