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BEM-Nachsorge und Unterstützung

Verfasst: Montag 18. November 2013, 10:54
von Anonymous
Welche Unterstützung gibt es von BEM-Fallmanager der Firma oder Integrationsfachdienst für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung?

Befinde mich in der der BEM-Nachsorge und es fehlt Unterstützung bei der Arbeitseinarbeitung durch Kollegen/Leitung, Ausgrenzung so dass ich gesundheitliche und arbeitsmäßige Nachteile habe.

Es ist ein Bildschirmarbeitsplatz, wo 8 Stunden/Tag konzentriert Dokumente eingescannt und bearbeitet werden müssen.

Wann ist eine Betriebsbegehung möglich? Wo könnte ich Unterstützung bekommen? Was kann ich bitte tun, um ein Klimagerät zu bekommen oder andere Außenbüro?

Bin Ende September kam ich vom barrieregerechten Außenbüro ohne Absprache in ein Innenbüro ohne Tageslicht bzw. keine Frischluft umgesetzt worden, was meine Gesundheit gefährdet. Dieses Büro befindet sich in einem Innenhof, unter der Kantine wo die Essengerüche hochsteigen. Die Fenster sind nicht kippbar, keine Frischluft kommt rein, die Innentemperatur beträgt 26-36°, so dass die Tür ständig auf ist. Zugluft, fehlender Sauerstoff, Hitze, Elektromagnetischer Staub durch Drucker, Scanner, Computer belasten mich mit Augenflimmern, Kopf- und Halsschmerzen jeden Tag.

Mein PC wurde auch plötzlich ausgetauscht ohne Grund, was ich nicht verstehe, doch keiner hilft mir.

Die BEM Fallmanagerin meint, dass ich zu hohe Anforderungen habe, mir eine andere Arbeit suchen könnte. DIE BEM Beauftragte beantwortet meine Fragen nicht, solle allein mit Leitung sprechen, was ich schon mehrfach vergeblich versucht habe.

BEM-Nachsorge und Unterstützung

Verfasst: Montag 18. November 2013, 13:17
von Ulrich.Römer
Unter der Voraussetzung, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur haben, sollten Sie sich unverzüglich mit Ihrem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen. Die Ansprechpartner finden Sie im Bereich "Kontakt" nach Angabe Ihrer Postleitzahl.
Das Integrationsamt wird Sie gerne bei der Sicherung Ihres Arbeitsverhältnisses unterstüztzen und mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geeignete präventive Maßnahmen vereinbaren.

Falls Sie weder schwerbehindert noch gleichgestellt sind, bleibt nur die Kontaktaufnahme bei der "Gemeinsamen Servicestelle". Die Anschriften finden Sie unter Servicestellen

Grüße
Ulrich Römer