Freistellung des SBV nach der Reform SGB IX (BTHG)

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Clara

Freistellung des SBV nach der Reform SGB IX (BTHG)

Beitrag von Clara »

Nach meinem Kenntnisstand tritt die Reduzierung der Zahl der sbM von 200 auf 100 zur Möglichkeit der Freistellung des SBV bereits mit Verkündigung des Gesetzes (Vorschaltgesetz) in Kraft und das voraussichtlich im November 2016.Ist das so?
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Freistellung des SBV nach der Reform SGB IX (BTHG)

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

es ist zwar richtig, daß die Vorschriften zu den §§ 94-96 SGB IX mit der Verkündigung in Kraft treten sollen.
Angesichts der erheblichen Kritik an dem Gesetz sowie den mittlerweile zahlreichen Änderungsvorschlägen würde ich mich aber nicht auf den bisherigen Zeitplan verlassen.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß das BTHG in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht verabschiedet werden kann.
&Tschüß
Wolfgang
Ulrich.Römer
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Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Freistellung des SBV nach der Reform SGB IX (BTHG)

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Clara,
eine Übersicht der Änderungen direkt nach Verabschiedung des Gesetzes und die nachfolgenden Änderungen zum 01.01.2018 haben wir in dieser Synopse veröffentlicht.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Vorläufiger Terminplan - Reform SGB IX (BTHG)

Beitrag von albin.göbel »

Clara hat geschrieben:Voraussichtlich im November 2016?
Nein, nach derzeit vorläufigem Terminplan soll sich der Bundestag und der Bundesrat (zustimmungspflichtig!) mit diesem Entwurf erst im Dezember abschließend befassen. Ob der Vermittlungsausschuss vom BR angerufen wird, bleibt abzuwarten.

Und warum auch immer sollen einzelne Änderungen des Schwerbehindertenrechts, "versteckt" in Kapitel 14 – erst 2018 in Kraft treten (Seite 327 des Gesetzentwurfs).

Synopse verlinkt: SGB IX 2018 ⇔ SGB IX a.F.


Viele Grüße
Albin Göbel
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