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SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern

Verfasst: Mittwoch 3. August 2016, 11:04
von Clara
Welche SBV ist bei Zeitarbeitern zuständig?

AW: SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern

Verfasst: Mittwoch 3. August 2016, 11:16
von matthias.günther
Hallo,

die Zuständigkeit der SBV erstreckt sich auf schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihres Betriebes. Für Leiharbeitnehmer bleibt die SBV des Verleihers zuständig. Geht es allerdings um Angelegenheiten der ausgeliehenen Schwerbehinderten im Entleihbetrieb, erstreckt sich die Zuständigkeit der SBV dieses Entleihbetriebs ausnahmsweise auch darauf.