SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: SBV Zuständigkeit bei Zeitarbeitern
Hallo,
die Zuständigkeit der SBV erstreckt sich auf schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihres Betriebes. Für Leiharbeitnehmer bleibt die SBV des Verleihers zuständig. Geht es allerdings um Angelegenheiten der ausgeliehenen Schwerbehinderten im Entleihbetrieb, erstreckt sich die Zuständigkeit der SBV dieses Entleihbetriebs ausnahmsweise auch darauf.
die Zuständigkeit der SBV erstreckt sich auf schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte ihres Betriebes. Für Leiharbeitnehmer bleibt die SBV des Verleihers zuständig. Geht es allerdings um Angelegenheiten der ausgeliehenen Schwerbehinderten im Entleihbetrieb, erstreckt sich die Zuständigkeit der SBV dieses Entleihbetriebs ausnahmsweise auch darauf.