Wahl zum SBV
Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 21:04
Hallo zusammen.
in unserem Betrieb haben wir bisher keine SBV. Bei den bundeseinheitlichen Wahlen 2014 hat unser Betriebsrat zwar zu einer Wahl aufgerufen, aber keiner der schwerbehinderten Kolleginnen/Kollegen hat sich gemeldet.
Seit Sommer 2015 bin nun ich mit GDB 50 unbefristet - schwerbehindert und der BR- Vorsitzende sprach mich im Februar diesen Jahres an, ob ich das Ehrenamt übernehmen wolle.
Seitdem befasse ich mich intensiv mit den Rechten und Pflichten des SBV - wobei mir auch dieses Forum eine große Hilfe ist:
dankeschön !
Ende der Sommerferien wollen wir nun eine SBV in unserem Betrieb wählen.
Hierzu meine Fragen:
- wer beruft die Wahlversammlung ein und aus wievielen Mitgliedern muß diese bestehen ? ( Vereinfachtes Wahlverfahren, da Erst-Wahl).
- Sollte sich zu dieser Wahl wieder niemand der schwerbehinderten Kolleginnen/Kollegen melden, kann ich mich dann selber wählen und mit nur einer Stimme VP SBV werden?
- kann ich als Schwerbehindeter einen Stellvertreter bestimmen und diesen dann wählen?
- da ich noch keine VP bin, habe ich natürlich kein Recht zu erfahren, wer in unserem Betrieb außer mir noch schwerbehindert ist ( vom Betriebsrat weiß ich aber, daß außer mir noch 5 Mitarbeiter/innen schwerbehindert sind).
Kann ich z.B. den BR motivieren auf die schwerbehinderten Mitarbeiter zuzugehen, damit diese an der Wahl teilnehmen?
Ansonsten wird die Wahl aber eine sehr einsame Veranstaltung............
Schon mal Danke für Antworten und Anregungen
in unserem Betrieb haben wir bisher keine SBV. Bei den bundeseinheitlichen Wahlen 2014 hat unser Betriebsrat zwar zu einer Wahl aufgerufen, aber keiner der schwerbehinderten Kolleginnen/Kollegen hat sich gemeldet.
Seit Sommer 2015 bin nun ich mit GDB 50 unbefristet - schwerbehindert und der BR- Vorsitzende sprach mich im Februar diesen Jahres an, ob ich das Ehrenamt übernehmen wolle.
Seitdem befasse ich mich intensiv mit den Rechten und Pflichten des SBV - wobei mir auch dieses Forum eine große Hilfe ist:
dankeschön !
Ende der Sommerferien wollen wir nun eine SBV in unserem Betrieb wählen.
Hierzu meine Fragen:
- wer beruft die Wahlversammlung ein und aus wievielen Mitgliedern muß diese bestehen ? ( Vereinfachtes Wahlverfahren, da Erst-Wahl).
- Sollte sich zu dieser Wahl wieder niemand der schwerbehinderten Kolleginnen/Kollegen melden, kann ich mich dann selber wählen und mit nur einer Stimme VP SBV werden?
- kann ich als Schwerbehindeter einen Stellvertreter bestimmen und diesen dann wählen?
- da ich noch keine VP bin, habe ich natürlich kein Recht zu erfahren, wer in unserem Betrieb außer mir noch schwerbehindert ist ( vom Betriebsrat weiß ich aber, daß außer mir noch 5 Mitarbeiter/innen schwerbehindert sind).
Kann ich z.B. den BR motivieren auf die schwerbehinderten Mitarbeiter zuzugehen, damit diese an der Wahl teilnehmen?
Ansonsten wird die Wahl aber eine sehr einsame Veranstaltung............
Schon mal Danke für Antworten und Anregungen