Hallo,
wer ist Ansprechpartner bei einem Langzeiterkranktem (seit 11/12) der an Demenz erkrankt ist, mittlerweise einen GdB von 50 hat, Jhg. 1957. Er bezieht noch Krankengeld, hat noch keinen Rentenantrag gestellt. Arbeitgeber will nun versuchen über Wiedereingliederung (WE) Arbeitsversuche zu starten. Die WE ist nach Meinung des Betriebsarztes nur erfolgreich, wenn ihm eine persönliche Arbeitsassistenz zur Seite stehen würde. Das Integrationsamt fördert, wenn die Arbeitsfähigkeit gegeben ist (nicht der Fall bei WE = krank).
Welche Vorgehensweise schlagen Sie vor?
Herzlichen Dank für Ihre Anregungen
Unterstützung bei Langzeiterkranktem
Unterstützung bei Langzeiterkranktem
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Arbeitsassistenz kann zunächst beim Integrationsamt gestellt werden. Dieses stellt fest, ob es für die beantragte Leistung zuständig ist und leitet den Antrag ggf. an den nach seiner Ansicht zuständigen Leistungsträger weiter.
Nach erfolgter Wiedereingliederung ist voraussichtlich das Integrationsamt der zuständige Leistungsträger.
Weitere Informationen zur Zuständigkeitsklärung finden Sie hier:
BIH Fachlexikon
Mit freundlichen Grüßen
André Leusenrinck
Ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Arbeitsassistenz kann zunächst beim Integrationsamt gestellt werden. Dieses stellt fest, ob es für die beantragte Leistung zuständig ist und leitet den Antrag ggf. an den nach seiner Ansicht zuständigen Leistungsträger weiter.
Nach erfolgter Wiedereingliederung ist voraussichtlich das Integrationsamt der zuständige Leistungsträger.
Weitere Informationen zur Zuständigkeitsklärung finden Sie hier:
BIH Fachlexikon
Mit freundlichen Grüßen
André Leusenrinck