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Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 12:14
von mhef
Hallo,
ich bin seit drei Jahren 30% schwerbehindert mit Gleichstellung auf 50% durch die Agentur für Arbeit und seit 30 Jahren im gleichen Unternehmen mit 40Std-Woche tätig.
Vor zwei Jahren wurde ich massiv unter Druck gesetzt, meine Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden unter Gehaltsverzicht zu kürzen (aus "Rücksicht auf meine Behinderung"). Ich argumentierte seinerzeit, dass eine Arbeitszeitverkürzung mit gleichbleibenden Arbeitsaufgaben zu einer Überlastung führen würde, da in kürzerer Zeit mehr geschafft werden müsste und wünschte mir statt dessen 1 Tag unbezahlt Frei pro Monat, da mir ansonsten ja für Mehrarbeit kein Freizeitausgleich gewährt wird. Ich müsste also für Arztbesuche etc. jeweils Urlaub nehmen.
Die Unternehmensleitung lehnte sowohl mein Wunsch nach 1 Tag unbezahlt pro Monat frei, als auch die Möglichkeit, durch Mehrarbeit einen freien Tag erhalten zu können strikt ab. Seit einem Jahr ist nichts weiter passiert, aber:
Seit ca. 6 Monaten bekomme ich zusätzlich zu meiner Abteilungsführungsaufgabe noch Projektarbeit hinzu und zwar dermaßen viel, dass mir schon Kollegen gesagt haben, das dieses nur von 2-3 Personen in der vorgegebenen Zeit qualitätsgerecht zu schaffen wäre. Für mich sieht das so aus, als wolle man mir durch Überlastung den Garaus machen.
Was kann ich unternehmen?
Vielen Dank für die Hilfe.
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 13:49
von matthias.günther
Hallo,
auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Teilzeitarbeit vereinbart? Neben dem TzBfG gibt es nach § 81 Abs. 5 SGB IX für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn es wegen der Behinderung erforderlich ist und für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist. Siehe auch:
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Die Kriterien für die Unzumutbarkeit sind aber recht streng für den Arbeitgeber. Dann muss auf das Arbeitspensum vergleichbarer AN abgestellt werden und sich für den schwerbehinderten TZ-Beschäftigten entsprechend weniger ergeben. Mehrarbeit sollte dann nicht anfallen, da der AG die behinderungsbedingt vereinbarte Stundenzahl einhalten mus.
Daneben gibt es noch den Anspruch auf behinderungsbedingte Gestaltung der Arbeitszeit nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 SGB IX. Diese Regelung lässt etwas mehr Flexibilität zu.
Beide o. g. Ansprüche müssten individuell - notfalls auf dem Rechtsweg - geltend gemacht werden.
Wenn es im Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung bzw. einen Betriebsrat gibt, können diese bei der Klärung behilflich sein bzw. gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen und das Gespräch suchen.
Nebenbei: der AG muss nach § 106 S. 3 GewO bei der Ausübung seines Direktionsrechts auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen... Ob er sich auf einen Tag unbezahlt frei einlassen muss, kann hier so nicht beurteilt werden.
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 17:20
von mhef
Hallo und Danke,
bei der Verhandlung bezog man sich auf keine Rechtsgrundlage, nur mit dem Argument "...wir wollen auf Ihre Gesundheit Rücksicht nehmen...". Aber genau das steht ja im Widerspruch zur anfallenden Arbeitslast, die nicht verhandelt und gleich geblieben war. Deshalb hatte ich dem Druck zur 32Std Teilzeit nicht nachgegeben und bin immer noch in der 40Std Woche. Das eigentliche Problem ist, dass man jetzt den Spieß umdreht und mir mehr und mehr Arbeit zuweist, die weit über das Kernaufgabengebiet zusätzlich hinausgeht. Ich weiß nicht, welche Handlungsmöglichkeiten ich habe, einfach NEIN sagen, geht wohl nicht und zusätzliche Ressourcen wurden verweigert.
VG
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 08:20
von matthias.günther
Wenn der AG hier nicht auf die Behinderung Rücksicht nimmt, ist eine Kontaktaufnahme zum zuständigen Integrationsamt und zum Integrationsfachdienst zu empfehlen, die Kontaktdaten finden Sie über
https://www.integrationsaemter.de/konta ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 09:06
von mhef
Danke, werde mich darum kümmern. Wir haben einen Betriebsrat, den zuerst kontaktieren, dort gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten?
VG
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 09:47
von albarracin_01
Hallo,
Wir haben einen Betriebsrat, den zuerst kontaktieren, dort gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten?
Die
Schwerbehindertenvertretung - wenn es eine gibt - ist eine eigenständige gewählte Vertretung, die nicht Teil des BR ist, sondern gleichrangig neben dem BR steht.
Allerdings sollte eigentlich der BR über den "Aufgabenzuwachs" im Bilde sein, da dieser grundsätzlich mitbestimmungspflichtig gem. § 95 BetrVG ist. Ob der BR überhaupt vom AG über den Aufgabenzuwachs unterrichtet worden ist, wäre der erste Punkt, über den Sie bei einer "Kontaktaufnahme" sprechen sollten.
Der AG hätte allerdings schon beim Auftreten der ersten Probleme von sich aus das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" onclick="window.open(this.href);return false;
einschalten müssen. Sollte es keine SBV geben und dem BR Wissen und/oder Wollen zur Unterstützung fehlen, können auch Sie sich an das Integrationsamt wenden.
AW: Verweigerung von Arbeitszeitverkürzung
Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 10:33
von mhef
Vielen Dank,
jetzt weiß ich, was als Nächstes zu tun ist.
Beste Grüße