Kürzung Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Verfasst: Dienstag 5. Juli 2016, 09:36
Hallo,
Da es ja keine dummen Fragen gibt, werde ich meine mal stellen
Es geht um meine Eltern um ehrlich zu sein. Beide haben eine Behinderung (50%, 1x unbefristet und 1x befristet, jedoch läuft diese erst in mehreren Jahren aus).
Beide haben Ende letzten Jahres eine geringfügige Beschäftigung (450€) begonnen und bei Einstellung vergessen, Ihren Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Nachgeholt haben Sie dieses dann Ende Mai 2016 . Der Arbeitgeber hat aufgrund "verspäteter Vorlage" den Schwerbehindertenurlaub für beide anteilig gekürzt (Gewährubg ab Juni bis Dezember).
Meine Frage: Ist diese Kürzung erlaubt?
Der Arbeitgeber beruft sich auf das BUrlG, obwohl der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ja im SGB5 geregelt ist?
Beide Ausweise sind im Jahr 2016 voll gültig.
Vielen herzlichen Dank im voraus und freundliche Grüße
Daniela Krabbe
Da es ja keine dummen Fragen gibt, werde ich meine mal stellen
Es geht um meine Eltern um ehrlich zu sein. Beide haben eine Behinderung (50%, 1x unbefristet und 1x befristet, jedoch läuft diese erst in mehreren Jahren aus).
Beide haben Ende letzten Jahres eine geringfügige Beschäftigung (450€) begonnen und bei Einstellung vergessen, Ihren Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Nachgeholt haben Sie dieses dann Ende Mai 2016 . Der Arbeitgeber hat aufgrund "verspäteter Vorlage" den Schwerbehindertenurlaub für beide anteilig gekürzt (Gewährubg ab Juni bis Dezember).
Meine Frage: Ist diese Kürzung erlaubt?
Der Arbeitgeber beruft sich auf das BUrlG, obwohl der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ja im SGB5 geregelt ist?
Beide Ausweise sind im Jahr 2016 voll gültig.
Vielen herzlichen Dank im voraus und freundliche Grüße
Daniela Krabbe