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Zahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeschenk bei Krankheit

Verfasst: Sonntag 3. Juli 2016, 19:59
von Nuffel02
Hallo, habe einen GDB von 30%, bin aber gleichgestellt zu 50 %.Soll eine Erklärung des Arbeitgebers unterschreiben, Inder steht, dass Fehlzeiten ab 13 Arbeitstage grundsätzlich als Abzug gewertet werden können. Urlaubs- uns Weihachtsgelder sind freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers. Für die Höhe der Zuwendungen sind u.a. die Leistungen des Arbeitnehmers maßgebend. Grund Voraussetzung ist allerdings, daß der Arbeitnehmer das gesamte Jahr aktiv tätig War und auch die ersten drei Monate des Folgejahren tätig bleibt. Muss ich das unterschreiben?

AW: Zahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeschenk bei Krankheit

Verfasst: Montag 4. Juli 2016, 09:38
von matthias.günther
Hallo

da eine Diskrminierung wegen der Behinderung untersagt ist (§ 81 Abs. 2 SGB IX) müsste der AG einen Weg finden, wie er mit behinderungsbedingten Fehltagen umgeht, nur wird das aus der dem AG vorliegenden AU-Bescheinigung nicht hervorgehen. Evtl. kann der AN dem AG mitteilen (ohne die Art der Behinderung zu nennen!), was behinderungsbedingte Fehltage waren. Dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld an die Fehltag gekoppelt wird, sollte aber ein Thema für den BR sein, falls vorhanden, im Prinzip ist das eine Kürzung der Sonderzahlung "durch die Hintertür". Zu klären wäre auch, wie waren die Bedingungen für die Zahlung in der Vergangenheit, liegt ein Fall der betrieblichen Übung vor usw. Da fehlt hier ein wenig Kontext. (Meistens werden eher zusätzliche Urlaubstage an geringe Fehlzeiten gekoppelt...)

AW: Zahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeschenk bei Krankheit

Verfasst: Montag 4. Juli 2016, 10:37
von albarracin_01
Hallo,

ber derartigen Kürzungen muß auch immer eine relativ wenig bekannte Vorschrift beachtet werden, die den Kürzungen Grenzen setzt, nämlich der § 4a EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Da diese Vorschrift für Laien sehr unverständlich formuliert ist, sollte dabei immer ein Fachmensch (= Fachanwalt/-Anwältin für Arbeitsrecht) hinzugezogen werden.

Wichtig wäre auch noch zu wissen, ob es im Betrieb einen BR/PR und evtl. eine SBV gibt