BEM-Beauftragter will keine Beteiligung von PR/SBV
Verfasst: Sonntag 19. Juni 2016, 14:04
Hallo zusammen,
wie ist denn das Vorgehen eines BEM-Beauftragten rechtlich zu werten, der eine schwerbehinderte Beschäftigte, welche bereits schriftlich der PR/SBV-Beteiligung beim BEM ausdrücklich zustimmte, hinter dem Rücken der Interessenvertretungen sinngemäß "belehrt", dass es sich doch nur um vertrauliches "Infogespräch" handeln würde und dass PR/SBV doch gar nicht benötigt würden? Darf der das eigentlich? Und ist das denn ordnungsgemäß, eine Beschäftigte ungefragt so zu beeinflussen, damit sie ihre unbeeinflusst abgegebene formblattmäßige schriftliche Zustimmung durch Ankreuzen wieder zurückzieht, da deren Mitwirkung nicht erforderlich sei aus der Sichtweise dieses BEM-Beauftragten? Kann das als gesetzwidriger Missbrauch angesehen werden?
Gibt es dazu irgendwo Praxiserfahrungen oder Urteile und wie ist damit umzugehen? Hat jemand was Ähnliches erlebt, dass der BEM-Beauftragte kurz vor einem BEM-Gespräch anruft und mitteilt, er habe mit der schwerbehinderten Beschäftigten "gesprochen" und dass diese gar keine Begleitung der Interessenvertretung bei ihrem BEM wünsche?
Grüße,
Magdalena Mayer
wie ist denn das Vorgehen eines BEM-Beauftragten rechtlich zu werten, der eine schwerbehinderte Beschäftigte, welche bereits schriftlich der PR/SBV-Beteiligung beim BEM ausdrücklich zustimmte, hinter dem Rücken der Interessenvertretungen sinngemäß "belehrt", dass es sich doch nur um vertrauliches "Infogespräch" handeln würde und dass PR/SBV doch gar nicht benötigt würden? Darf der das eigentlich? Und ist das denn ordnungsgemäß, eine Beschäftigte ungefragt so zu beeinflussen, damit sie ihre unbeeinflusst abgegebene formblattmäßige schriftliche Zustimmung durch Ankreuzen wieder zurückzieht, da deren Mitwirkung nicht erforderlich sei aus der Sichtweise dieses BEM-Beauftragten? Kann das als gesetzwidriger Missbrauch angesehen werden?
Gibt es dazu irgendwo Praxiserfahrungen oder Urteile und wie ist damit umzugehen? Hat jemand was Ähnliches erlebt, dass der BEM-Beauftragte kurz vor einem BEM-Gespräch anruft und mitteilt, er habe mit der schwerbehinderten Beschäftigten "gesprochen" und dass diese gar keine Begleitung der Interessenvertretung bei ihrem BEM wünsche?
Grüße,
Magdalena Mayer