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niedrige Wochenarbeitszeit udn Kündigungsschutz

Verfasst: Donnerstag 2. Juni 2016, 15:26
von sbv56123
Hallo,
eine Angestellte mit bisher 19,5 Wochenstunden möchte ihre Stundenzahl auf 12 reduzieren der Gesundheit wegen. Die Anerkennung eines GdB von 50 ist erfolgt.

Dazu nun folgende Fragen:
1. Können ihr Nachteile entstehen aufgrund der niedrigen Wochenarbeitszeit (Umsetzung usw.)?
2. Stehen ihr bei Kündigung und/oder Sozialplan die gleichen Rechte wie Vollzeit arbeitende Beschäftigte zu?

Jetzt schon Dank für die Antwort.

AW: niedrige Wochenarbeitszeit udn Kündigungsschutz

Verfasst: Donnerstag 2. Juni 2016, 16:30
von Ulrich.Römer
Hallo sbv56123,
die Frage ist nur sehr schwierig pauschal zu beantworten. Letztendlich sind die konkreten Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, die Situation des Betriebes und die Einstellung zum Arbeitnehmer entscheidend.
Anerkannt schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen doppelten Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX und nach dem TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). Im Ergebnis muss der Arbeitgeber also in fast allen Fällen so einer Reduzierung zustimmen.

Eine Umsetzung kann durchaus notwendig werden, wenn am bisherigen Arbeitsplatz das neue Arbeitszeitmodell nicht umsetzbar ist. Kündigungsschutz gilt natürlich unverändert. Problematisch wird es wenn es um finanzielle Leistungen für den Arbeitsplatz geht. Hier gilt aktuell nach § 73 Abs. 3 SGB IX noch die Mindestbeschäftigungsdauer von 18h/Woche.