Keine Rückmeldung des Mitarbeiters

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Anonymous

Keine Rückmeldung des Mitarbeiters

Beitrag von Anonymous »

Sehr geehrtes Team,
wie habe ich mich als BEM-Beauftragter zu verhalten, wenn ein Mitarbeiter auf das Anschreiben "Einladung zu einem Gespräch zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement" nicht reagiert?
Sehe ich das BEM somit als abgelehnt?
Erfolgt ein nochmaliges Schreiben mit der Bitte um Rückmeldung? Wenn ja, wie sollte dieses aussehen?
Schon mal vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
gudrun.mielke

Keine Rückmeldung des Mitarbeiters

Beitrag von gudrun.mielke »

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Allgemeinen erfolgt ein Erinnerungsschreiben.
Erst wenn auf dieses keine Rückmeldung erfolgt, gilt das BEM-Verfahren als beendet.
Das Schreiben könnte wie folgt aussehen:
?Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr X,
mit Schreiben vom xx.xx.yyyy haben wir Sie zu einem Erstgespräch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen. Leider haben Sie bis heute noch nicht reagiert.
Unser Unternehmen legt großen Wert auf die Gesundheit seiner Beschäftigten. Das Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements besteht darin, Hilfestellung bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu geben, die Arbeitsfähigkeit auf Dauer zu sichern und Ihnen dabei zu helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
In der Anlage übersenden wir Ihnen erneut unseren Rückmeldebogen. Bitte schicken Sie diesen innerhalb von zwei Wochen an uns zurück.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen?

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