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Ausfallkosten Gebärdensprachendolmetscher

Verfasst: Montag 30. Mai 2016, 10:29
von helmut.pöppelmann
Hallo zusammen,

kann mir jemand eine Information darüber geben, wie eine abgesagte Dolmetscherstunde für eine Gebärdensprachdolmetscherin abgerechnet wird?
Die Empfehlung der BIH zur Finanzierung von Schriftdolmetsch-Leistungen gelten eben nicht ausdrücklich für Gebärdensprachendolmetscher.
Kann ich die Regelungen zu Punkt 6 Ausfallkosten analog anwenden oder gibt es eine spezielle Regelung?

Mit freundlichem Gruß
Helmut Pöppelmann

AW: Ausfallkosten Gebärdensprachendolmetscher

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2016, 12:58
von matthias.günther
Hallo,

gibt es keine Dienstanweisung dazu in eurer Dienststelle bzw. Integrationsamt?
Hier mal ein Vorschlag:
Es können Ausfallkosten von 50% der geplanten Einsatzzeit erhoben werden, wenn ein Einsatztermin innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder telefonisch vom Auftraggeber bei dem Gebärdendolmetscher abgesagt wird. Bei Absage am gleichen Werktag oder einen Werktag vor dem Einsatz betragen die Ausfallkosten 100%. Ausfallkosten werden nur übernommen, wenn nachweislich kein anderer Einsatz statt des ausgefallenen Termins wahrgenommen werden kann.
Vereinbarungspartner könnte der Berufsverband der Gebärdendolmetscher sein...