Hallo zusammen,
kann mir jemand eine Information darüber geben, wie eine abgesagte Dolmetscherstunde für eine Gebärdensprachdolmetscherin abgerechnet wird?
Die Empfehlung der BIH zur Finanzierung von Schriftdolmetsch-Leistungen gelten eben nicht ausdrücklich für Gebärdensprachendolmetscher.
Kann ich die Regelungen zu Punkt 6 Ausfallkosten analog anwenden oder gibt es eine spezielle Regelung?
Mit freundlichem Gruß
Helmut Pöppelmann
Ausfallkosten Gebärdensprachendolmetscher
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Ausfallkosten Gebärdensprachendolmetscher
Hallo,
gibt es keine Dienstanweisung dazu in eurer Dienststelle bzw. Integrationsamt?
Hier mal ein Vorschlag:
Es können Ausfallkosten von 50% der geplanten Einsatzzeit erhoben werden, wenn ein Einsatztermin innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder telefonisch vom Auftraggeber bei dem Gebärdendolmetscher abgesagt wird. Bei Absage am gleichen Werktag oder einen Werktag vor dem Einsatz betragen die Ausfallkosten 100%. Ausfallkosten werden nur übernommen, wenn nachweislich kein anderer Einsatz statt des ausgefallenen Termins wahrgenommen werden kann.
Vereinbarungspartner könnte der Berufsverband der Gebärdendolmetscher sein...
gibt es keine Dienstanweisung dazu in eurer Dienststelle bzw. Integrationsamt?
Hier mal ein Vorschlag:
Es können Ausfallkosten von 50% der geplanten Einsatzzeit erhoben werden, wenn ein Einsatztermin innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder telefonisch vom Auftraggeber bei dem Gebärdendolmetscher abgesagt wird. Bei Absage am gleichen Werktag oder einen Werktag vor dem Einsatz betragen die Ausfallkosten 100%. Ausfallkosten werden nur übernommen, wenn nachweislich kein anderer Einsatz statt des ausgefallenen Termins wahrgenommen werden kann.
Vereinbarungspartner könnte der Berufsverband der Gebärdendolmetscher sein...