Brief von Landratsamt zum Thema "Neufeststellung einer Behinderung"

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cafe

Brief von Landratsamt zum Thema "Neufeststellung einer Behinderung"

Beitrag von cafe »

Guten Abend Allerseits!

Vor kurzen hatte ich beim Landratsamt einen Antrag auf "Neufeststellung einer Behinderung" gestellt. Nun habe ich eine Anhebung von 60% auf 80% erhalten. So weit so gut.

Mein Ziel war eigentlich ein anderer: siehe dazu meinen Beitrag Arbeitsmarkt - Absetzten von Steuern d ... rbeitgeber
Nun steht im Brief des LRA ab GbB 80% drin, ich habe jetzt die Möglichkeit eine Verbilligung der Bahncard 25 oder 50 zu beantragen. Heist das ich bekomme eine Bahncard 5 € billiger (also so gut wie gar nichts), oder macht das viel aus? Soweit ich weiß, gilt die Bahncard zumindest in meinem Verkehrsverbund nicht, wenn es um eine Monatskarte geht. Ich will ja nicht von Freiburg nach Kiel fahren, sondern ein Merkzeichen G haben, damit ich dann nicht so viel für die Karte ausgeben muss. Und soll ich trotzdem Widerspruch einlegen.

Dann noch etwas:

Ist dieses Gesetz Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX ... setzungen verbindlich und im Notfall kann ich das sogar einklagen (was hoffentlich nicht so sein wird), oder ist das nur eine Empfehlung?

Danke im Voraus!
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Brief von Landratsamt zum Thema "Neufeststellung einer Behinderung"

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

Ihrer Anfrage kann ich nicht entnehmen, ob Sie tatsächlich das Merkzeichen "G" zuerkannt bekommen haben.
Allein der GdB sagt grundsätzlich nichts über Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr aus. Sollten Sie das Merkzeichen "G" nicht zuerkannt bekommen haben, empfiehlt sich bei dem geschilderten Anfallsleiden ein Widerspruch.

Da die Merkblätter zu GdB-Bescheiden leider nicht bundeseinheitlich gestaltet sind, kann ich zu den Angaben im Merkblatt nichts sagen. In den mir bekannten Merkblättern aus Ba-Wü steht nichts zum Thema Bahncard. Evtl. ist dies eine freiwillige Leistung der DB AG.

Alle Bundes- und Landesgesetze sind selbstverständlich "verbindlich" und sind grundsätzlich mit einklagbaren Rechtsansprüchen verbunden. Wie weitgehend und wie stark diese Rechtsansprüche sind, ist dann jeweils von der exakten Formulierung sowie den konkreten Einzelfallumständen abhängig
&Tschüß
Wolfgang
dieter.kötter

AW: Brief von Landratsamt zum Thema "Neufeststellung einer Behinderung"

Beitrag von dieter.kötter »

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb ... ausgl4.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; die GdB- abhängige Nachteilsausgleiche zum Nachlesen
Gruß Dieter
cafe

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Beitrag von cafe »

Guten Abend nochmal!

Erstmal danke für die schnellen Antwort! Ich habe noch kein Merkzeichen G. Genau deshalb wollte ich es haben, um weniger für die Monatskarte zu zahlen. Außerdem finde ich es unrechtens, Kfz-Fahrer durch Kilometerpauschale zu unterstützen, aber Epileptiker (innerre Leiden - stehen expliezit in Paragraf ab GdB 80, die ich jetzt habe) nicht.

Es wäre schön eine schnelle Antwort zu bekommen, ob sich die Lage deswegen verändert.

Vielen Dank und schönen Sonntagabend!
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

gegen einen Bescheid kann auch ein Teilwiderspruch eingelegt werden - zB nur gegen die Verweigerung eines Merkzeichens.

In der Anlage zu § 2 VersmedV finden sich in Teil D, Nr. 1e doch sehr konkrete Aussagen zu Anfallsleiden, zu denen auch Epilepsie zu zählen ist.
Sofern die dort aufgeführten Voraussetzungen (Einzel-GdB von mindestens 70 für das Anfallsleiden und überwiegend Anfälle am Tage) erfüllt sind, ist das Merkzeichen zwingend zuzuerkennen.
&Tschüß
Wolfgang
Ulrich.Römer

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo cafe,
wie bereits in diesem Thread beschrieben wird das Merkzeichen wird nur erteilt, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen entsprechend sind.
Ohne Vorliegen der Voraussetzungen wird das Versorgungsamt kein Merkzeichen anerkennen. Die Ersparnis bei der Monatskarte wäre zwar nett ist aber nicht entscheidungsrelevant. Ohne Merkzeichen bekommen Sie abhängig von der Höhe des GdB einen steuerlichen Pauschbetrag. Bei einem GdB von 80 sind das aktuell 1.060 Euro. Das ist kein zusätzliches "Taschengeld" sondern soll genau diese behinderungsbedingt erforderlichen Mehraufwendungen abdecken.
cafe

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Beitrag von cafe »

Gut Gut!

Also Teilwiderspruch ist der Weg, den ich einschlagen werde! Danke.

Wegen dem Pauschbetrag: ob das in meinem Fall das Beste ist...ich denke nicht. Es gibt ja auch Personen, die nicht 1060 € bekommen, z.B. die "nur" 60% arbeiten können und nicht viel verdienen. Nett ist das natürlich trotzdem ;)

Mit den Informationen, die ich erhalten habe, habe ich mehr Chancen, einen Erfolg zu erzielen. Ob das klappt wird sich zeigen!

Grüße
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