Jetzt hab ich plötzlich nachträglich eine Anhörung bekommen nach vier Wochen...
Hallo Berliner, hier gibt es nichts mehr anzuhören, da die Entscheidung ja schon längst getroffen und zugestellt ist. Deshalb auch keine Aussetzung. Anhörungen gibt's begrifflich nur VOR Entscheidungen und nicht danach !!!
Genau wegen solchen Arbeitgebern, die zwingendes Sozialrecht seit vielen Jahren ignorieren nach "Gutsherrenart" bzw. sich darüber vorsätzlich hinwegsetzen, haben z.B. weit über 100 Organisationen und Verbände einschließl.
DGB/Bentele sowie
DBB/Tarifunion und
Badura/Bayern mit allen Behindertenbeauftragten Bayerns u. allen
Landesbehindertenbeauftragten mit stichhaltiger Begründung gefordert, endlich eine Klausel in § 95 SGB IX aufzunehmen, dass eine Entscheidung bzw. Maßnahme erst nach erfolgter Anhörung der SchwbV wirksam wird, um genau solche objektiv grobe und verbreitete Rechtsbrüche wie hier in Wirtschaft und Verwaltung wirksam einzudämmen. Hier muss nachgebessert werden, um die tatsächliche praktische Rechtsdurchsetzung in den Betrieben zu gewährleisteten. Ansonsten, so der DGB, gleicht die SchwbV-Beteiligung der "
Fabel vom Hase und Igel": Sie kommt wie der Hase immer zu spät.
BMAS blockiert
Die NAHLES-Bürokratie ist dem bisher im BTHG-Referentenentwurf vom 24.04.2016 nicht ansatzweise nachgekommen, blockt beziehungsweise schaut nur untätig zu, statt dem Recht Geltung zu verschaffen. Eine SchwbV, die nicht vom Arbeitgeber unterrichtet ist, kann nicht entsprechend ihrem Gesetzesauftrag tätig werden. Diese Kernforderung muss bei der Überarbeitung des BMAS-Referentenentwurfs umgesetzt werden, so Irmgard BADURA, Beauftragte der Bayer. Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, in ihrer heutigen
Pressemitteilung. Da besteht eine Rechtsschutzlücke! Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber gegen seine Anhörungspflicht verstößt, kann die Schwerbehindertenvertretung die ihr gesetzlich zugewiesene Funktion nicht erfüllen.
Die Anhörung der SchwbV in Betrieben und Dienststellen bei Entscheidungen und Maßnahmen erfolgt weit verbreitet nicht annähernd so, wie im Gesetz vorgesehen. Der aktuell geltende § 95 Abs. 2 SGB IX hat seinen Zweck in der Praxis weitgehend
verfehlt bzw. wird tausendfach ignoriert z.B. laut amtlicher
Umfrage 2012. Ebenso die BbSD-
Umfrage 2016 zur Beteiligung der SchwbV. Diese Beteiligung ist zwar rechtlich bindend, aber niemand kann sie faktisch durchsetzen. Wir brauchen folglich eine Formulierung, die diese Rechtsnorm verbindlicher gestaltet. Für die Forderung, so die Staatssekretärin Lösekrug-Möller am 11.11.2015 in Berlin, fänden sich im BMAS keine Befürworter.
Vor einer solchen Beteiligungssicherung hat sich die BMAS-Ministerialbürokratie von Anfang an gedrückt im BTHG-Entwurf, was besonders zu kritisieren ist. Auch geht es entgegen ständiger irreführender „Desinformation“ des BMAS beim BTHG an keiner einzigen Stelle um irgendwelche „Mitbestimmungsrechte“ der SBV.
kobinet-nachrichten.org
BMAS desinformiert?
Das ist aus meiner Sicht und tausenden von Schwerbehindertenvertretungen ein
unhaltbarer Zustand. Hierbei geht es entgegen höchst
irreführenden amtlichen Verlautbarungen von BMAS-Beamten bzw. gleichlautenden Falschbehauptungen des BDA mitnichten um eine "Mitbestimmung" geschweige neue "Mitbestimmungsrechte", so als würden sie es nicht besser wissen, sondern vielmehr um reine eh schwache SchwbV-Anhörungsrechte, die es gegen tausendfachen Rechtsbruch abzusichern gilt: Die SchwbV will nicht mitbestimmen und hat das auch nie gefordert, will aber angehört werden, so ua.
DPolG und
GdP. Kritisch zu Recht Dr. Michael KARPF vom 29.06.2016 auf
facebook. Ebenso SNOBO zur Sicherung der SchwbV-Anhörung im
suedkurier.de Ist es denn so schwierig, den Unterschied zwischen mitbestimmen und angehört werden zu verstehen ???
Schreiben sie ihren
Abgeordneten, Andrea
Nahles bzw. Angela
Merkel und berichten von so groben Rechtsbrüchen aus ihrer erlebten Praxis in den Betrieben und den Behörden, damit sich da endlich was ändert und dass dieses Unrecht bzw. diese
unerträglichen Zustände abgestellt werden. Und unterstützen Sie die
Petition online an den Deutschen Bundestag.
Grüße,
Magdalena Mayer