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Urlaub in Teilzeit

Verfasst: Mittwoch 4. Mai 2016, 00:04
von cafe
Hallo,

seit anfang des Jahres arbeite ich in einer privaten Firma. Mein SBG ist 60% und ich arbeite 80%.
Im Arbeitsvertrag steht "nur" 32 Stunden pro Woche. Von Tagen steht nichts (ob das 4, 5 oder 6 Tage/ Woche sind). Für eineige Zeit wollte ich an vier Tagen arbeiten, habe aber gemerkt, dass mir das auf lange Zeit zu viel ist, und ich seitdem jetzt fünf Tage stattdessen arbeite.

Im Arbeitsvertrag steht ich habe 26 Tage Urlaub/Jahr. Stimmt das???

Vielen Dank im Vorraus!

café

AW: Urlaub in Teilzeit

Verfasst: Mittwoch 4. Mai 2016, 18:06
von Ulrich.Römer
Hallo cafe,
der Mindesturlaubsanspruch ist in § 3 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort sind 24 Tage genannt. Mehr Urlaub geht immer, weniger wäre unzulässig. Ob die 26 genannten Tage für 4-Tage oder 5-Tage-Woche vereinbart wurden sollte sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Dazu kommt bei einem GdB von 60 noch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX. Auch dieser Anspruch richtet sich nach dem tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeitmodell. Bei 5-Tage-Woche kommen also noch 5 Tage dazu.

AW: Urlaub in Teilzeit

Verfasst: Donnerstag 5. Mai 2016, 18:50
von albin.göbel
Im Arbeitsvertrag steht "nur" 32 Stunden pro Woche. Von Tagen steht nichts...

Zu den Fall-Konstellationen, wenn eine feste Wochen-Stundenzahl, aber keine festen Arbeitstage vereinbart wurden, siehe hier mit Berechnungsbeispiel. Demnach ist für eine Berechnung der Urlaubstage bei TZ-Beschäftigung die Stundenzahl völlig unerheblich.


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Urlaub in Teilzeit

Verfasst: Donnerstag 5. Mai 2016, 21:22
von cafe
Hallo nochmal!

Vielen Dank für die gute Antwort meiner Fragen. Damit ist alles klar!

Grüßle :D

AW: Urlaub in Teilzeit

Verfasst: Donnerstag 5. Mai 2016, 21:24
von cafe
Achso: SGB 60% stimmt nicht ganz. GdB wäre besser gewesen ;)