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Protokollerstellung im Rahmen des BEM / Person des Vertrauens u. a.

Verfasst: Dienstag 30. Juli 2013, 11:35
von Anonymous
Guten Tag,

es haben sich zwei Fragen ergeben:
1. Im Rahmen des Gespräches BEM wird durch die Gesprächsführung (MA des Personalbereiches) im Nachhinein ein schriftliches Protokoll erstellt. Bei diesem Gespräch sind die Gesprächsführung, der MA, der Vorgesetzte, der BR und die SBV anwesend.
Hat der MA das Recht, das erstellte Protokoll in Kopie zu erhalten?
Falls ja / nein, aufgrund welcher Grundlage / Entscheidung?

2. Ist der MA berechtigt, eine weitere Person seines Vertrauens bei diesem BEM-Gespräch hinzuziehen zu lassen?

3. Hat der betroffene MA das Recht, vor dem Gespräch die Angabe darüber zu erhalten, um welchen konkreten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeiten es sich handelt?

Vielen Dank im Voraus.

Protokollerstellung im Rahmen des BEM / Person des Vertrauens beiziehen u. a.

Verfasst: Montag 5. August 2013, 16:04
von albin.göbel
Guten Tag,

m.E. können Ihre Fragen 3x mit JA beantwortet werden. Eine weitere "Person ihres Vertrauens" zu diesen BEM-Gesprächen hinzuzuziehen ist jedenfalls dann zulässig, wenn dies z.B. in einer Betriebsvereinbarung bzw. einer Integrationsvereinbarung so geregelt ist und natürlich im Einvernehmen, wie das schon vielfach mit Erfolg praktiziert wird. Ich plädiere für klares ja jedenfalls dann, sofern es wie in der Mehrzahl der Betriebe leider keinerlei betriebliche Interessenvertretungen wie BR/SBV gibt. Ob das künftige Rspr. so sieht bleibt abzuwarten.

Viele Grüße
Albin Göbel