Protokollerstellung im Rahmen des BEM / Person des Vertrauens u. a.
Verfasst: Dienstag 30. Juli 2013, 11:35
Guten Tag,
es haben sich zwei Fragen ergeben:
1. Im Rahmen des Gespräches BEM wird durch die Gesprächsführung (MA des Personalbereiches) im Nachhinein ein schriftliches Protokoll erstellt. Bei diesem Gespräch sind die Gesprächsführung, der MA, der Vorgesetzte, der BR und die SBV anwesend.
Hat der MA das Recht, das erstellte Protokoll in Kopie zu erhalten?
Falls ja / nein, aufgrund welcher Grundlage / Entscheidung?
2. Ist der MA berechtigt, eine weitere Person seines Vertrauens bei diesem BEM-Gespräch hinzuziehen zu lassen?
3. Hat der betroffene MA das Recht, vor dem Gespräch die Angabe darüber zu erhalten, um welchen konkreten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeiten es sich handelt?
Vielen Dank im Voraus.
es haben sich zwei Fragen ergeben:
1. Im Rahmen des Gespräches BEM wird durch die Gesprächsführung (MA des Personalbereiches) im Nachhinein ein schriftliches Protokoll erstellt. Bei diesem Gespräch sind die Gesprächsführung, der MA, der Vorgesetzte, der BR und die SBV anwesend.
Hat der MA das Recht, das erstellte Protokoll in Kopie zu erhalten?
Falls ja / nein, aufgrund welcher Grundlage / Entscheidung?
2. Ist der MA berechtigt, eine weitere Person seines Vertrauens bei diesem BEM-Gespräch hinzuziehen zu lassen?
3. Hat der betroffene MA das Recht, vor dem Gespräch die Angabe darüber zu erhalten, um welchen konkreten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeiten es sich handelt?
Vielen Dank im Voraus.