mxy hat geschrieben:Nein keine Betriebs-Neuegründung
Sie bringen hier einerseits den Begriff "Verschmelzung" bzw. dass hier "beide Geschäftsstellen in
eine umgezogen" seien am neuen Standort, sagen dann aber andererseits, dass es dort gar keine "Neugründung" gab. Daher nur soviel, da für mich so nicht ganz nachvollziehbar:
(
1) Sofern Verschmelzung der beiden Betriebe zu einem Betrieb am neuen Standort nach BetrVG, dann ist Mandat der bisherigen örtl. SBV erloschen und die GSBV am Zug als Ersatzvertretung nach dem Erstreckungskonzept des § 97 Abs. 6 SGB IX. Dann wäre es vorrangige Aufgabe der GSBV, zur Zwischenwahl in einer örtl. SBV-Wahlversammlung einzuladen. Im Gegensatz zum BR gibt's hier
kein SBV-Übergangsmandat analog
§ 21a BetrVG mangels Bedarf wegen des erwähnten Erstreckungskonzepts.
(
2) Sofern aber der Betrieb mit der örtl. SBV am neuen Standort weiterhin als eigenständiger Betrieb weiterbestehen sollte i.S.d. BetrVG, also bloßer Umzug von A nach B, worauf die Frage von Ulrich Römer wohl abzielte, dann ist diese örtl. SBV weiter in diesem Betrieb im Mandat.
Welche dieser Konstellationen nun zutrifft, müssen die Betriebsräte klären (lassen), da ja rein betriebsverfassungsrechtliche Vorfrage. Hier sind in erster Linie die
Betriebsräte zur Unterstützung der SBV gefordert nach § 99 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Evtl. die Gewerkschaft konsultieren, da Fragen zu Betriebsänderungen zu deren Standardrepertoire gehören (sollten). Die SBV-Struktur folgt der des Betriebsrats.
Wir erhalten eine Liste mit Namen & Standort Zuordnung (Keine andere Information). G-SBV ist nicht bereit zu klagen.
Welcher Vertretung was zu überlassen ist vergleiche
LAG München vom 21.06.2016, 6 TaBV 16/16, sowie
LAG Nürnberg vom 18.08.2016, 1 TaBV 2/16, entsprechend. Diese Instanzenrechtsprechung ist sehr uneinheitlich; höchstrichterlicherlich ist nichts entschieden (vgl.
Düwell, HaKo-BetrVG, § 32 Rn. 18).
Zu dem Umfang des Auskunftsrechts vergl. auch
LAG Nürnberg, 18.08.2016, 1 TaBV 2/16, für Betriebsrat. Rechtsbeschwerde anhängig
BAG - 1 ABR 11/17 - Termin: 20.03.2018. Siehe auch hier im
Forum.
Viele Grüße
Albin Göbel