Kündigung, Abfindung und Zustimmung des Integrationsamtes
Verfasst: Montag 21. März 2016, 10:50
Hallo,
ich bin zu 50% schwerbehindert, 60 Jahre alt und möchte früher in Rente gehen. Mein Plan ist, mit meinem Arbeitgeber einen Deal mit Abfindung zu machen (er ist interessiert) und dafür gekündigt zu werden ohne dagegen zu klagen. Arbeitslos würde ich mich NICHT melden, sondern von der Abfindung leben bis zum Beginn der Rente.
Die Kündigung muss sein, sonst gilt eine Abfindung nicht als Abfindung und unterliegt einer hohen Besteuerung.
Frage: Der Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt zustimmen. Tut es das, wenn der Arbeitnehmer (also ich) das so will? Oder versuchen die auf jeden Fall, mich im Job zu halten? Bin ich verpflichtet, einer Kündigung zu widersprechen, auch wenn ich keinerlei staatliche Unterstützung nach der Kündigung in Anspruch nehmen möchte?
Gibt es sonst noch Fallstricke oder etwas zu beachten? Bin dankbar für jeden Tipp!
DANKE.
ich bin zu 50% schwerbehindert, 60 Jahre alt und möchte früher in Rente gehen. Mein Plan ist, mit meinem Arbeitgeber einen Deal mit Abfindung zu machen (er ist interessiert) und dafür gekündigt zu werden ohne dagegen zu klagen. Arbeitslos würde ich mich NICHT melden, sondern von der Abfindung leben bis zum Beginn der Rente.
Die Kündigung muss sein, sonst gilt eine Abfindung nicht als Abfindung und unterliegt einer hohen Besteuerung.
Frage: Der Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt zustimmen. Tut es das, wenn der Arbeitnehmer (also ich) das so will? Oder versuchen die auf jeden Fall, mich im Job zu halten? Bin ich verpflichtet, einer Kündigung zu widersprechen, auch wenn ich keinerlei staatliche Unterstützung nach der Kündigung in Anspruch nehmen möchte?
Gibt es sonst noch Fallstricke oder etwas zu beachten? Bin dankbar für jeden Tipp!
DANKE.