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Kündigung, Abfindung und Zustimmung des Integrationsamtes

Verfasst: Montag 21. März 2016, 10:50
von chrissy5
Hallo,

ich bin zu 50% schwerbehindert, 60 Jahre alt und möchte früher in Rente gehen. Mein Plan ist, mit meinem Arbeitgeber einen Deal mit Abfindung zu machen (er ist interessiert) und dafür gekündigt zu werden ohne dagegen zu klagen. Arbeitslos würde ich mich NICHT melden, sondern von der Abfindung leben bis zum Beginn der Rente.

Die Kündigung muss sein, sonst gilt eine Abfindung nicht als Abfindung und unterliegt einer hohen Besteuerung.

Frage: Der Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt zustimmen. Tut es das, wenn der Arbeitnehmer (also ich) das so will? Oder versuchen die auf jeden Fall, mich im Job zu halten? Bin ich verpflichtet, einer Kündigung zu widersprechen, auch wenn ich keinerlei staatliche Unterstützung nach der Kündigung in Anspruch nehmen möchte?

Gibt es sonst noch Fallstricke oder etwas zu beachten? Bin dankbar für jeden Tipp!
DANKE.

AW: Kündigung, Abfindung und Zustimmung des Integrationsamtes

Verfasst: Mittwoch 23. März 2016, 14:26
von jada.wasi
Von der Abfindung leben bis zum Beginn der Rente.
Lassen Sie sich niemals von einer Brutto-Abfindung blenden, dem Trostpflaster vom Chef. Was viele nicht wissen: Auch eine Abfindung muss versteuert werden. Seit 2006 sind Abfindungszahlungen in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn. Da muss die Abfindung aber schon "fürstlich" sein, wenn das reichen soll, da Schäuble so oder so die Hand aufhält.

Die früher geltende Steuervergünstigung für Abfindungen nach § 3 Nr.9 EStG wurde bereits 2006 ersatzlos abgeschafft. Mit der ersatzlosen Streichung des § 3 Nr.9 EStG vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber diese steuerliche Privilegierung von Abfindungen vollständig beseitigt. Freibeträge von bis zu 11.000 EUR gibt es nicht mehr ganz egal, wer die Kündigung "veranlasst" hat.

Abgesehen davon würde das INA bei so einer "Kumpanei" niemals mitmachen.

Gruß,
Jada Wasi