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wiederholte Mitteilungen der Personalabteilung an das BEM-Team

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2013, 08:05
von Anonymous
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Personalabteilung melden monatlich die Mitarbeiter, die über 6 Wochen AU sind, an das BEM-Team.

Nun enstand die Frage: (Bsp.)
- Mitarbeiter ist im Januar/Februar über 6 Wochen krank - Meldung erfolgt im März an das BEM-Team
- muss der Mitarbeiter im April nochmals gemeldet werden oder sind die Tage die im Januar und Februar entstanden sind quasi mit der März-Meldung "abgegolten"

Wie sieht es mit Langzeiterkrankten aus. Ist dort auch die monatliche Meldung erforderlich oder ist es Aufgabe des BEM-Teams, darüber zu wachen, mit wem Sie bereits Maßnahmen abgeschlossen/vorbereitet haben.

Vielen Dank für Antworten.

wiederholte Mitteilungen der Personalabteilung an das BEM-Team

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2013, 19:10
von albin.göbel
Ich halte es rein rechtlich für ausreichend, Langzeiterkrankte ein Mal zeitnah und nicht wiederholt dem BEM-Team zu melden, solange die Erkrankung unverändert andauert. Denn dadurch kann ja die Überwachungsaufgabe wahrgenommen werden nach § 84 Absatz 2 letzter Satz SGB IX.

Viele Grüße
Albin Göbel

wiederholte Mitteilungen der Personalabteilung an das BEM-Team

Verfasst: Donnerstag 20. Juni 2013, 08:40
von Ulrich.Römer
Sehe ich auch so wie Herr Göbel. Aktueller Status ergibt sich ja dann im Einzelfall sowieso bei Kontaktaufnahme mit der/dem Betroffenen.

Grüße
U. Römer

wiederholte Mitteilungen der Personalabteilung an das BEM-Team

Verfasst: Montag 24. Juni 2013, 08:12
von Anonymous
Danke für die Antworten; hier aber nochmal eine Präszisierung:

Wir als Personalabteilung meinen, dass wir monatlich jeden Mitarbeiter an das BEM-Team melden, unabhängig davon, wie oft oder wie lange er schon gemeldet wird. Das BEM-Team müsse dann entscheiden, wie sie mit der Meldung umgeht. Wir sind der Meinung, dass es eben genau die Aufgabe des BEM-Team ist, "etwas daraus zu machen".

Das BEM-Team meint, wir dürfen einen Mitarbeiter der mit den gleichen >= 42 Tagen im nächsten Monat wieder unter den § 84 SGB IX fällt, nur einmal melden und dann beim "Zählen" der 42 Tage im nächsten Monat wieder von vorn anfangen.

Was meinen Sie?
Grüße
Steffen Langner


wiederholte Mitteilungen der Personalabteilung an das BEM-Te

Verfasst: Donnerstag 27. Juni 2013, 10:24
von Anonymous
Hallo Herr Langner,

ich vertrete als BEM-Beauftragter des AG und Leiter des Integrationsteams Ihre Meinung. Unsere Personalabteilung erstellt monatlich eine Liste mit allen MA die in den letzten 12 Monaten länger als 42 Tage Arbeitsunfähig waren oder es noch sind. Meine Aufgabe ist es dann, entsprechende Schritte einzuleiten. Für mich und mein Team ist diese Vorgehensweise Wichtig. Nur so kann ich feststellen ob:
Das BEM bereits früher angeboten wurde. Ist das letzte Verfahren ein Jahr her, leite ich es erneut ein. Schwer erkrankte MA (Carzinom) können sich ewentuell erst nach einem Jahr melden. Durch die Liste behalte ich Sie im Auge.

Übrigens BR und SBV erhalten diese Informationen auch, damit diese Informiert sind wenn sich ein MA bei ihnen meldet.

Abschließend der Hinweis, das wir doch alle das gleiche Ziel haben. Arbeitgeber, Personalabteilung, BR, SBV und vor allem der erkrankte Beschäftigte wollen die zukünftige Arbeitsfähigkeit wiederherstellen bzw. zukünftige Vermeiden.

Machen Sie Bitte weiter so und viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit.

Grüße aus Hamburg