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Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Freitag 12. Februar 2016, 13:42
von dörnie
Hallo habe gestern ein Personalgespräch gehabt wo man mir die Betriebsbedingte Erkrankungs Kündigung angedroht hat. Ich bin seit 2009 bei uns beschäftigt und hatte am26.6.2015 ein großen Herzinfakt . Habe bis zum 1.2.2016 krankgefeiert habe 50% Schwerbehinderung bekommen. Was mache ich jetzt? Meine Arbeit kann ich so nicht mehr weiter ausüben ist auch durch Ärzte bescheinigt worden.
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Freitag 12. Februar 2016, 13:53
von albarracin_01
Guten Tag,
gibt es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung oder zumindest einen BR ?
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Freitag 12. Februar 2016, 14:47
von valentin
Hallo
Zitat:
Betriebsbedingte Erkrankungs Kündigung
Wieso "Betriebsbedingter Herzinfarkt?? Hat ein Arzt dieses so bestätigt, dass er betriebsbedingt ist, also ggf nicht auch zu Hause nach einer Aufregung eintreten oder bei Sport oder sonstiger Anstrengung?
Denn nur weil man einen Herzinfarkt im Betrieb erleidet muss er nicht betriebsbedingt sein.
Wurde er denn als Arbeitsunfall behandelt/ erfasst?
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Freitag 12. Februar 2016, 16:30
von dörnie
doch haben BR trotzdem will ich mich da ja schon so gut es geht vorbereiten . Herzinfakt kann ich überall bekommen wieder weil ich halt nicht mehr in meinem Bereich einsetzbar bin
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Montag 15. Februar 2016, 09:27
von matthias.günther
Hallo,
unabhängig von der Existenz eines BR bzw. SBV muss der Arbeitgeber aufgrund des Schwerbehindertenstatus nach § 84 Abs. 1 SGB IX jetzt ein Präventionsverfahren einleiten und dazu muss er das Integrationsamt einladen. Das Arbeitsverhältnis könnte ja aus personenbedingten Gründen (= Auswirkungen der Erkrankung) gefährdet sein. Der Integrationsfachdienst kann ebenfalls hinzugezogen werden.
Kündigung durch den Arbeitgeber wäre ohnehin nur nach Zustimmung des Integrationsamtes möglich, und spätestens dann werden erstmal präventive Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung...) und evtl. finanzielle Leistungen geprüft.
Weiß denn der Arbeitgeber bereits von der Schwerbehinderung?
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Integrationsamt würde ich in jedem Fall empfehlen.
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Freitag 19. Februar 2016, 10:25
von dörnie
habe mein sb sofort eingereicht nach erhalt. haben mich zum persönlichen personal Gespräch geladen und haben mir mit geteilt da ich meine alte arbeit nicht mehr aus üben kann und nix anderweitiges frei ist würde man mich kündigen wollen. war jetzt 7monate krank und hab mich zur arbeit zurück gemeldet sofort 5,5 Wochen rest Urlaub zu nehmen
da man keine Verwendung für micht hat .schreiben mit antrag gestern gekommen für die Kündigung
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Montag 22. Februar 2016, 15:03
von elschwoabos
Hi,
Personalgespräch != BEM-Gespräch.
Sollte es nun an der Formulierung liegen, so war das kein BEM-Gespräch, das den Namen verdient hätte.
Vor allem gehört dazu Aufklärung wie mit den Daten umgegangen wird.(Das nur zur Abgrenzung)
Werde beim Integrationsamt vorstellig, beziehe Dich auf Deinen Schwerbehindertenstatus und die beantragte Kündigung und weise darauf hin, dass kein BEM gelaufen ist.
Und wenn vorhanden, dann wende Dich vorher an Deinen Vertrauensmann.
Drücke die Daumen.
Hardy
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Samstag 5. März 2016, 09:08
von mila
Guten Morgen, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass sie mir helfen können! Ich habe seit November 2011 einen Behinderungsgrad von 30 Prozent! Am 01.09.2012 habe ich meine neue Arbeitsstelle begonnen, wo ich jetzt immer noch beschäftigt bin als vollzeitkraft. Letztes Jahr im Januar bin ich wegen Angst und Panikstörung und Depressiven Störungen erkrankt! Ich war dann von Mai bis August 2015 in einer ambulanten psychiatrischen Klinik, Ende August habe ich mit meiner Wiedereingliederung bei meinem Arbeitsplatz begonnen und ab Oktober wieder ganz normal in Vollzeit gearbeitet! Hat auch alles gut geklappt, bis eine Vollzeitkraft gekündigt hat und wir zu 3 noch seine komplette Arbeit dazu bekommen haben! Leider bin ich dann im Februar 2016 wieder 2 Wochen erkrankt mein Psychiater hat mir ein Schreiben für den Arbeitgeber ausgestellt, dass es aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist meine Stunden zu reduzieren! Aufgrund dieses Schreibens und der Ausfall von meinen 2 Wochen hat er mir vorgestern die Kündigung angedroht! Er sagte ich könnte entweder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und würde dann noch ein Monatsgehalt erhalten oder er würde mir von sich aus kündigen! Das Problem ist das die Firma Alfatex von der Firma velcro gekauft wurde, ich aber immer noch meinen Alfatex Arbeitsvertrag habe! Ich habe gestern beim Versorgungsamt einen Antrag auf Verschlechterung 50 Prozent gestellt! Wie soll ich mich jetzt verhalten? Welche Rechte habe ich? Ich bin wirklich verzweifelt
, da der Arbeitgeber auch in kleinster Weise bereit ist mich und meine Krankheit zu unterstützen! Er hat sogar gesagt, dass kranke Menschen auch nicht fähig sind einen halben Tag zu arbeiten! Einen Betriebsrat oder sonstige Hilfe gibt es in dieser Firma leider nicht!
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Montag 7. März 2016, 07:10
von elschwoabos
Hi Mila,
stelle bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag wegen drohender Kündigung. Dann erhälst Du ab Tag der Antragsstellung den besonderen Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen. Das heißt, dass eine Kündigung nur über das Integrationsamt möglich ist. Und die werden sich Deinen Fall genau ansehen und prüfen, ob alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Und wie ich Deine Schilderung so lese, ist das nicht der Fall. Ist aber von "außen" immer etwas schwer zu beurteilen.
Hardy
AW: Krankheitsbedingte kündigung angedroht
Verfasst: Montag 7. März 2016, 09:38
von CVedder
Hallo Mila,
ich hoffe Sie haben Ihren Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt auch gut begründet. Wenn drei Wochen nach der Antragstellung beim VA vorbei sind, dann greift auch schon der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX - auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Also es empfiehlt sich nun auf etwas Zeit zu spielen, damit der Arbeitgeber nicht vor Ablauf der drei Wochen die Kündigung ausspricht. Der Hinweis von elschwoabos mit der Gleichstellung ist auch gut, denn das Arbeitsverhältnis ist offensichtlich gefährdet.
Zusätzlich möchte noch den Kontakt zum Integrationsfachdienst dringend empfehlen.
Grüße
Christian Vedder