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Versetzung

Verfasst: Montag 8. Februar 2016, 17:30
von Amaryllis
Hallo
ich bin schwerbehinderter Mitarbeiter eines IT-Unternehmens, 25 Jahre Betriebszugehörigkeit, 60 Jahre alt.
Ich bin schwerbehindertenvertreter und Gesamt-Schwerbehindertenvertreter.
Mein Arbeitgeber möchte mich gegen meinen Willen aus meiner Tätigkeit Anwendungsentwicklerin im Bereich Datenbankanwendungen in die Hotline versetzen.
Das ist für meine Begriffe keine adäquate Arbeit, mein Gehalt soll ich allerdings behalten, aber meine Arbeitszeit soll sich gravierend ändern.
Ich habe bisher immer Gleitzeit ohne Kernzeit gehabt, arbeite in Teilzeit mit 32 Stunden von Mo. bis Do. durchschnittlich 8 Stunden. Bei dem neuen Arbeitsplatz hätte ich feste Arbeitszeit von 8:30 bis 17 Uhr,
Ich sehe die Situation so, dass die Arbeitsbedingen so grundsätzlich unterschiedlich sind, dass es einer Änderungskündigung bedarf. Daraus folgt dass vorher die Schwerbehindertenvertretung zustimmen muss (in dem Fall mein Vertreter) und dass das Integrationsamt enizuschalten ist. Mein Arbeitgeber hat aber direkt einen Versetzungsantrag an den Betriebsrat gestellt und um Zustimmung gebeten. Diese hat der BR nicht erteilt, mit dem Hinweis, dass die SBV nicht ordnungsgemäß schriftlich informiert worden ist, was nach gemäß §99 (1) BetrVG hätte erfolgen müssen.
Wie soll ich weiter verfahren?
Viele Grüße
Amaryllis
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 21. April 2015, 11:22

AW: Versetzung

Verfasst: Montag 8. Februar 2016, 18:19
von valentin
Hallo,

erst einmal der Hinweis, auch AG lesen hier mit. Den erfreut es, wenn Du hier mit Klarnamen Fragen einstellst. Er wird ggf auch prüfen ob er hier rechtlich gegen dich vorgrhen kann und es dann zumindest versuchen. Denn Du veröffentlicht hier wörtlich einen Beschluss einer Nichtöffentlichen Sitzung des BR.

Weiter, die SBV stimmt nicht zu! Sie muss auch nach § 95 SGB IX nicht zustimmen. Sie gibt NUR eine Stellungnahme ab, die der AG zur Kenntniss nehmen muss. Er muss sich abet nicht an diese halten. Er kann auch ganz anders entscheiden. Eine GSBV könnte dieses wissen. Auch bedarf es hier keiner Änderungskündigung. Es ist nur eine Versetzung. Daher hat hier auch der BR dieses nicht beanstandet, er sieht es auch so, sondern nur zu Recht die Verletzung des § 95 SGB IX.