Fehlende ordnungsgemäße Beteiligung der Personenkreise beim BEM
Verfasst: Donnerstag 3. Januar 2013, 10:18
Hallo Zusammen,
ich habe mal Fragen in Zusammenhang mit einem beginnenden BEM bei Bundesbeamten, da es in der Vergangenheit mit der Beauftragung und Durchführung wegen einer Verweigerung Probleme gibt:
1. der Beauftragte des AG nach § 98 SGB IX soll hinzugezogen werden. Der Name wurde mir vom AG nach langer Verweigerungstaktik genannt - jetzt soll aber nur ein Vertreter des Beauftragten am BEM teilnehmen.
Ist das rechtens oder muss der bestellte Beauftragte am BEM teilnehmen?
2. Ich habe aktuell keinen unmittelbaren Vorgesetzten - der mittelbare wurde mir genannt, obwohl ich hier niemals eine rechtsverbindliche Antwort bekommen habe.
Jetzt kommt von der Personalabteilung der Hinweis, dass die verantwortliche Mitarbeiterin für Versetzungen/Zuweisungen und sonstige beamtenrechtliche Dinge als Führungskraft am BEM teilnehmen wird.
Es kann doch nicht sein, dass irgendeine Personalsachbearbeiterin als Vorgesetzte an dieser sensiblen und sehr wichtigen Bereich wie das BEM als Vorgesetzter fungieren will - oder?
3. Das BEM wurde kurzfristig begonnen und der Personalbereich argumentiert jetzt, dass wegen des Zeitdrucks nicht alle teilnehmen können bzw. nur Vertreter entsendet werden.
Z. B. soll der IFD das Intergrationsamt vertreten und dieses im Nachgang informieren..
Weiterhin wollte die Personalsachbearbeiterin ggf. das Intergrationsamt ein einem Folgegespräch nach dem Erstgespräch informieren...
- Welche Vorgaben gibt es beim BEM und was ist, wenn einzelne Personenkreis nicht teilnehmen können?
- Kann der Personalbereich einfach die Personenkreise ohne mein Einverständnis informieren?
4. Kann ich ein BEM erst einmal ablehnen, wenn nur der Vertreter vom Vertreter dabei sein soll, der Beauftragte des AG nicht persönlich anwesend ist und das Integrationsamt an diesem Termin nicht kann?
Vielen Dank
ich habe mal Fragen in Zusammenhang mit einem beginnenden BEM bei Bundesbeamten, da es in der Vergangenheit mit der Beauftragung und Durchführung wegen einer Verweigerung Probleme gibt:
1. der Beauftragte des AG nach § 98 SGB IX soll hinzugezogen werden. Der Name wurde mir vom AG nach langer Verweigerungstaktik genannt - jetzt soll aber nur ein Vertreter des Beauftragten am BEM teilnehmen.
Ist das rechtens oder muss der bestellte Beauftragte am BEM teilnehmen?
2. Ich habe aktuell keinen unmittelbaren Vorgesetzten - der mittelbare wurde mir genannt, obwohl ich hier niemals eine rechtsverbindliche Antwort bekommen habe.
Jetzt kommt von der Personalabteilung der Hinweis, dass die verantwortliche Mitarbeiterin für Versetzungen/Zuweisungen und sonstige beamtenrechtliche Dinge als Führungskraft am BEM teilnehmen wird.
Es kann doch nicht sein, dass irgendeine Personalsachbearbeiterin als Vorgesetzte an dieser sensiblen und sehr wichtigen Bereich wie das BEM als Vorgesetzter fungieren will - oder?
3. Das BEM wurde kurzfristig begonnen und der Personalbereich argumentiert jetzt, dass wegen des Zeitdrucks nicht alle teilnehmen können bzw. nur Vertreter entsendet werden.
Z. B. soll der IFD das Intergrationsamt vertreten und dieses im Nachgang informieren..
Weiterhin wollte die Personalsachbearbeiterin ggf. das Intergrationsamt ein einem Folgegespräch nach dem Erstgespräch informieren...
- Welche Vorgaben gibt es beim BEM und was ist, wenn einzelne Personenkreis nicht teilnehmen können?
- Kann der Personalbereich einfach die Personenkreise ohne mein Einverständnis informieren?
4. Kann ich ein BEM erst einmal ablehnen, wenn nur der Vertreter vom Vertreter dabei sein soll, der Beauftragte des AG nicht persönlich anwesend ist und das Integrationsamt an diesem Termin nicht kann?
Vielen Dank