SBV und Gestellung
Verfasst: Sonntag 7. Februar 2016, 13:12
Hallo zusammen,
unser Betrieb (Privater Betreiber) wurde durch Insolvenz in drei Teile zerschlagen. Bislang war ich für alle drei Bereiche als SBV zuständig.
Klar ist, dass Teilbereich I durch Verkauf an einen fremden privaten Käufer aus meiner Zuständigkeit gefallen ist.
Auch Teilbereich II, der im Rahmen eines Betriebsübergangs an eine Institution im Öff. Dienst (Uni) gefallen ist.
Jetzt kommt aber die Frage: Teilbereich III ging auch an die Uni, allerdings wurde eine GmbH gegründet, die nun Träger des Teilbereichs III ist, (eine 100%ige Tochter der Uni). Die ersten Monate gehörte auch ich noch als MA in den Teilbereich III, wurde jetzt aber doch noch von der Uni übernommen. Als MA könnte ich nun versetzt werden in den Teilbereich II, aber auch im Teilbereich III mit meinem Arbeitsplatz verbleiben, also gestellt werden. Wenn ich versetzt werde, bin ich nicht mehr im Amt. Wie sieht das aber aus, falls ich gestellt werde?
Einen Stellvertreter gibt es aktuell nicht mehr, da der auch zum Teilbereich II gehört. Eine Neuwahl für die Stellvertretung ist schon konkret geplant, könnte aber auch erfolglos enden. Da er einzige Kandidat auch bereits auf dem Absprung ist.
Danke für erhellende Antworten!!!
unser Betrieb (Privater Betreiber) wurde durch Insolvenz in drei Teile zerschlagen. Bislang war ich für alle drei Bereiche als SBV zuständig.
Klar ist, dass Teilbereich I durch Verkauf an einen fremden privaten Käufer aus meiner Zuständigkeit gefallen ist.
Auch Teilbereich II, der im Rahmen eines Betriebsübergangs an eine Institution im Öff. Dienst (Uni) gefallen ist.
Jetzt kommt aber die Frage: Teilbereich III ging auch an die Uni, allerdings wurde eine GmbH gegründet, die nun Träger des Teilbereichs III ist, (eine 100%ige Tochter der Uni). Die ersten Monate gehörte auch ich noch als MA in den Teilbereich III, wurde jetzt aber doch noch von der Uni übernommen. Als MA könnte ich nun versetzt werden in den Teilbereich II, aber auch im Teilbereich III mit meinem Arbeitsplatz verbleiben, also gestellt werden. Wenn ich versetzt werde, bin ich nicht mehr im Amt. Wie sieht das aber aus, falls ich gestellt werde?
Einen Stellvertreter gibt es aktuell nicht mehr, da der auch zum Teilbereich II gehört. Eine Neuwahl für die Stellvertretung ist schon konkret geplant, könnte aber auch erfolglos enden. Da er einzige Kandidat auch bereits auf dem Absprung ist.
Danke für erhellende Antworten!!!