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Epilepsie und öffentliche Verkehrsmittel

Verfasst: Mittwoch 3. Februar 2016, 19:25
von cafe
Hallo,

kann man als Epileptiker innerhalb der zwölf Monate, nach einem Anfall, anspruch auf die Erstattung eines Monatstickets bekommen, da man ja kein Autofahren kann?
Zusätzlich MUSS ich ein Zugticket haben, um damit zu meiner Arbeitsstelle zu fahren.
Und wenn ja...an wen kann man sich da wenden.
Ich habe kein Merkzeichen auf meinem Schwerbehindertenausweis (GdB 70%).

Grüßle

AW: Epilepsie und öffentliche Verkehrsmittel

Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 13:10
von albarracin_01
Hallo,

bei Anfallsleiden kann ab GdB 70 auch das "G" zuerkannt werden. So steht es in der VersmedV (Teil D Nr. 1e).
Auch die mir bekannte Kommentierung sieht im Allgemeinen bei Anfallsleiden ab GdB 70 die Voraussetzungen als gegeben an.
War evtl. das "G" gar nicht beantragt worden ?
Auf alle Fälle kann auch nur für ein Merkzeichen ein Erhöhungsantrag gestellt werden.

AW: Epilepsie und öffentliche Verkehrsmittel

Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 21:51
von cafe
Vielen Dank für die Information. Ich werde das Formular für die Erhöhung bald weg schicken!

Da ich nach meinem Unfall lange nicht "da war", kann ich mich nicht mehr richtig erinnern, ob mein damaliger Vormund an so etwas wie dem Merkzeichen überhaupt gedacht hat.
Und ich habe bis zu meinem erneuten Anfall - nachdem ich viele Jahre keinen hatte - nicht daran gedacht, warum vieles gemacht wird, um jemanden mobil zu halten (Stichwort Auto fahren), aber ein Epileptiker, der mindestens ein Jahr lang kein Auto fahren kann, scheinbar wenig oder gar nichts machen kann.

Danke auch wegen der anderen Antwort in der Rubrik Arbeitsmarkt!