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Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 09:12
von Clara
Muss auch bei Kündigung eines "nur" geringfügig Beschäftigten das Integrationsamt zustimmen?

AW: Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 12:28
von CVedder
Klares Ja!!

Grüße
Christian Vedder

AW: Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 12:35
von albin.göbel
Clara hat geschrieben:Muss auch bei Kündigung eines geringfügig Beschäftigten das Integrationsamt zustimmen?
"Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das betrifft den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den besonderen Kündigungsschutz, unter anderem nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)."
www.minijob-zentrale.de


Viele Grüße
Albin Göbel