Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

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Clara

Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Beitrag von Clara »

Muss auch bei Kündigung eines "nur" geringfügig Beschäftigten das Integrationsamt zustimmen?
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Beitrag von CVedder »

Klares Ja!!

Grüße
Christian Vedder
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Kündigung eines geringfügig Beschäftigten

Beitrag von albin.göbel »

Clara hat geschrieben:Muss auch bei Kündigung eines geringfügig Beschäftigten das Integrationsamt zustimmen?
"Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das betrifft den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den besonderen Kündigungsschutz, unter anderem nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)."
www.minijob-zentrale.de


Viele Grüße
Albin Göbel
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