Hallo Kollegen,
in wieweit ist es gesetzlich geregelt, wenn die örtliche SBV Unterstützung der Gesamt-SBV in Anspruch nimmt.
Bsp.: Es findet eine Verhandlung statt zu dem das Integrationsamt geladen hat, um eine beabsichtigte Kündigung eines
gleichgestellten Mitarbeiters zu verhindern.
Der Mitarbeiter des Integrationsamt ist bemüht neutral zu sein.
Der Betriebsrat weiß nicht so recht wie er sich verhalten soll.
Der Örtlich SB-Vertreter ist noch relativ unerfahren.
Der Arbeitgeber beauftragt einen Rechtsanwalt.
Ich denke es ist vielen klar wie das ausgehen wird.
Meine Anfangsfrage soll bedeuten: habe ich das Recht, lt. SGB IX oder BetrVG, als GSB-Vertreter, wenn die
örtliche SBV es wünscht an dieser Verhandlung teilzunehmen und mit zu verhandeln.
Vielen Dank vorab.
P.H
Hinzuziehung der GSBV auf Wunsch der SBV
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Hinzuziehung der GSBV auf Wunsch der SBV
Hallo,
kurze Antwort: NEIN
Es fehlt dafür an jeglicher gesetzlicher Grundlage. Die GSBV ist keine übergeordnete Einrichtung oder beliebige Ersatz-SBV für die örtliche SBV.
Die örtliche SBV kann sich lediglich im Vorfeld mit der GSBV allgemein beraten. Eine Weitergabe persönlicher Daten ist allerdings nicht erlaubt und wäre ein Fall für den § 155 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__155.html" onclick="window.open(this.href);return false;
kurze Antwort: NEIN
Es fehlt dafür an jeglicher gesetzlicher Grundlage. Die GSBV ist keine übergeordnete Einrichtung oder beliebige Ersatz-SBV für die örtliche SBV.
Die örtliche SBV kann sich lediglich im Vorfeld mit der GSBV allgemein beraten. Eine Weitergabe persönlicher Daten ist allerdings nicht erlaubt und wäre ein Fall für den § 155 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__155.html" onclick="window.open(this.href);return false;
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang