Personakakte
Verfasst: Donnerstag 8. November 2012, 13:03
Hallo,
bei uns gibt es seit vielen Jahren BEM (mit einer DV), das von den MA gut angenommen wird. Die BEM-Unterlagen werden getrennt von der Personalakte aufbewahrt. Bisher wird in die Personalakte lediglich ein Vermerk aufgenommen, mit dem Inhalt, dass BEM angeboten wurde, ob es angenommen oder abgelehnt wurde und welche Maßnahmen, also z. B. stufenweise Wiedereingliederung, vereinbart wurden. Dem Vermerk sind keine Hinweise zur Dauer der AU oder Diagnose etc. zu entnehmen. Nun wird die Personalaktenführung überarbeitet und es sollen Unterlagen zum BEM (Vermerke zu BEM-Gesprächen und BEM-Schriftverkehr)aufgenommen werden, die nach fünf Jahren wieder vernichtet werden sollen.
Nun meine Fragen:
- Dürfen BEM-Unterlagen (siehe oben) in die Personalakte aufgenommen werden? Mein Wissensstand ist, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sein soll.
- Vernichtung nach fünf Jahren? Mein Wissensstand ist, dass BEM-Unterlagen nach drei Jahren vernichtet werden müssen.
- Reicht der oben erwähnte Vermerk für die Personalakte aus oder sollte das Einladungsschreiben und ggfs. weitere Schreiben in die Personalakte aufgenommen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
bei uns gibt es seit vielen Jahren BEM (mit einer DV), das von den MA gut angenommen wird. Die BEM-Unterlagen werden getrennt von der Personalakte aufbewahrt. Bisher wird in die Personalakte lediglich ein Vermerk aufgenommen, mit dem Inhalt, dass BEM angeboten wurde, ob es angenommen oder abgelehnt wurde und welche Maßnahmen, also z. B. stufenweise Wiedereingliederung, vereinbart wurden. Dem Vermerk sind keine Hinweise zur Dauer der AU oder Diagnose etc. zu entnehmen. Nun wird die Personalaktenführung überarbeitet und es sollen Unterlagen zum BEM (Vermerke zu BEM-Gesprächen und BEM-Schriftverkehr)aufgenommen werden, die nach fünf Jahren wieder vernichtet werden sollen.
Nun meine Fragen:
- Dürfen BEM-Unterlagen (siehe oben) in die Personalakte aufgenommen werden? Mein Wissensstand ist, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sein soll.
- Vernichtung nach fünf Jahren? Mein Wissensstand ist, dass BEM-Unterlagen nach drei Jahren vernichtet werden müssen.
- Reicht der oben erwähnte Vermerk für die Personalakte aus oder sollte das Einladungsschreiben und ggfs. weitere Schreiben in die Personalakte aufgenommen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!