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Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Sonntag 20. Dezember 2015, 16:19
von Schneehase
Hallo.

Habe eine Frage zu einer fristgerechtien Kündigung.

die Geschichte ist relaiv lang, aber ich versuche sie kurz und knapp zu fassen.

ich habe nach einer längeren Pause eine Arbeit als kfm. Angestellte in Teilzeit gefunden, diese wurde von der Arbeitsagentur (wegen meines GdB von 50) bezuschußt.
Es lief alles gut, bis ich am Ende meiner Probezeit 5 Tage Urlaub haben wollte, da mein Sohn auch Ferien hatte.
Da wurde ich von meiner einzigen Kollegin als dreißt beschimpft (mündlich wie aich per SMS) und musste dann in der Woche vor meinem Urlaub alles an Arbeit erledigen, d. h. jeden Tag statt 4 Stunden 6 Stunden Arbeit. Ohne Entlohnung !!!

Vor ca. 2 Monaten habe ich von einem Mitarbeiter der Firma erfahren, dass ab Februar 2016 neue Mitarbeiterin eingestellt wird..... ich habe mich gefragt, wo soll die denn ihren Arbeeitsplatz bekommen, da mein Tisch, auf dem sich mein PC und die Tastatur mit Maus befand ca. 50 cm lang wie breit war und der Raum sehr begrenzt ist.

Vorsichtig habe ich gefragt, ob es stimmt. Ab dem Zeitpunkt wurde ich von meiner Kollegin (wenn wir allein waren) beleidigt und sie beschimpfte meinen Sohn, obwohl sie nicht kennt als teamunfähig und Versager, Blödmann usw. Meine Meinung dazu habe ich nie gesagt, aber es war Neid, da mein Sohn sehr gut in der Schule (Gymnasium) ist..... Und da sie immer schlechte Laune hatte (ernste fam. Probleme), war ich ihr nie in die Quere gekommen.

Aus Loyalität habe ich sie nicht verraten, da ich als Neuling sie um Rat bat und sie mir falsche Info gab und somit unser Unternehmen einen Auftrag verloren hat.

Seit Herbst heizt sie das Büro mit einer Gasheizung und ich hatte in diesem Zeitraum bis zu meiner KÜndigung ständige Kopfschmerzen.
Ich nahm regelmäßig 2 Taletten gegen Schmerzen Ibu 400 (=800) und wurde damit müde und unkonzentriert.
Bei einem der Angebote ist mir dann ein Fehler unterlaufen, ich habe das Komma falsch gesetzt bei der Kalkulation und habe 6 000 Euro zu wenig berechnet, daraufhin wurde ich gekündigt. Aber nicht durch meinen Chef sondern durch sie. Nun stellt sich bei mir die Frage: ist die Unterschrift auf der Kündigung echt oder hat sie sie gefälscht, da sie es regelmäßig in der Abwesenheit unseres Chefs gemacht hat.
Wie kann ich gegen diese Kündigung als Schwerbehinderte vorgehen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Y.

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Montag 21. Dezember 2015, 08:24
von albarracin_01
Guten Tag,

gegen die Kündigung müssen Sie auf jeden Fall innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies geht erst mal ohne Begründung und ohne Anwalt. Bei den Arbeitsgerichten gibt es Rechtspfleger, die kostenlos beim richtigen Abfassen der Klage helfen. Sie müssen lediglich das Kündigungsschreiben mitbringen.

War denn bei der Kündigung überhaupt das Integrationsamt beteiligt ? Hat es der Kündigung zugestimmt ?
Falls nein, ist dies bereits ein ausreichender formaler Grund für die Rechtsunwirksamkeit der Klage.

Bezüglich der Probleme am Arbeitsplatz sollten Sie sich dringend an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst wenden. Dort können Sie auch Unterstützung bei derartigen Arbeitsplatzkonflikten bekommen.
Weiß denn der Arbeitgeber überhaupt von diesen Konflikten ?
Gibt es im Betrieb einen BR/PR und/oder eine Schwerbehindertenvertretung ???

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Montag 21. Dezember 2015, 21:23
von Schneehase
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie erfahre ich denn ob das Integrationamt informiert wurde und zugestimmt hat?
War heute bei der Agentur für Arbeit, die wissen nichts von Integrationsamt "keine Ahnung was das ist" war die Antwort einer Mitarbeiterin. Mir ist nach weinen und ich bin kurz vorm Verzweifeln. Sie sagte ich solle den Beratungsstermin im Januar abwarten, aber dann ist es schon zu spät für ne Klage beim Arbeitsgericht. Wie soll ich denn weiterverfahren? Habe beim Integrationsamt angerufen, aber zuständige Mitarbeiterin nicht da..... Wer kann mir weiterhelfen bitte bitte! Danke vom Herzen!

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Montag 21. Dezember 2015, 23:58
von Interessierter
Hallo,

wer hat die Kündigung ausgestellt und unterschrieben? Ist dieser überhaupt dazu berechtigt? Wenn nicht, wenn also "nur" Koll diese gefertigt haben ist es rechtlich keine Kündigung. Dann nur ggf ein übler Scherz. Dann musst Du weiter in die Firma und arbeiten bzw die Arbeitskraft anbieten, denn Du bist ja dann ungekündigt.

Gehst Du nicht in die Firma könnte der Chef wegen Arbeitsverweigerung kündigen.

Also, kläre was Du da in Händen hälst.

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2015, 14:04
von albarracin_01
Hallo Schneehase,

wäre das Integrationsamt eingeschaltet gewesen, wären sie vom Integrationsamt über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört worden. Ist dies nicht geschehen, war auch das Integrationsamt nicht beteiligt und die Kündigung sowieso unwirksam.

By the way: Eine Arbeitsamts-Mitarbeiterin, die nicht weiß, was das Integrationsamt ist, offenbart zentrale Wissenslücken. Jede AA hat Fachberater für schwerbehinderte Menschen. Sie sollten eine/n derartige/n Fachberater/in verlangen.

Die Fragen von "interessierter" finde ich durchaus bedenkenswert. Vielleicht ist diese Dame ja tatsächlich nicht kündigungsberechtigt.

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2015, 14:30
von Schneehase
Vielen Dank,
Es ist diie Unterschrift meines Chefs, jedoch hat er sich in keinster Weise mir gegenüber so verhalten als ob er mir kündigen wollen würde. Meine Kollegin hat aber großen Einfluss was seine Entscheidungen anbetrifft so ne Art Kontrolleur). Aber das sei dahin gestellt.
Wie muss denn jetzt weiter vorgehen, muss ich den Arbeitgeber mitteilen, dass die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht wirksam sei oder wer macht das? Versuche seit gestern eine Mitarbeiterin des Integrationsamtes, das für mich zuständig ist zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Mir läuft die Zeit davon, wegen evtl Klage beim Arbeitsgericht.....

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2015, 15:13
von CVedder
Da bleibt nur eines: Den Chef aufsuchen, den Schwerbehindertenausweis vorlegen und verlangen, dass er die Kündigung schriftlich jetzt und hier zurück nimmt. Anderenfalls beim Arbeitsgericht die Klage einreichen. Wichtig - innerhalb der Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung!!!!


Grüße
Christian Vedder

AW: Kündigung, 50 GdB

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2015, 15:25
von matthias.günther
Hallo,
es wird wohl das Geheimnis des Integrationsamtes, an welches Sie sich gewandt haben, bleiben, warum mit der Aussage "die zuständige Mitarbeiterin ist nicht da..." abgewimmelt (?) wird - für solche Anliegen muss es eine Vertretung geben. Gerade zum Jahreswechsel, wenn erfahrungsgemäß viele Kündigungen anstehen, sind die Integrationsämter durchaus frequentiert und sollten entsprechend personell besetzt sein.
Ggf. sollte hier professionelle Hilfe (z. B. Anwalt, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutz über Gewerkschaft...) in Anspruch genommen werden, wenn der Gang zum Arbeitsgericht ansteht und man sich nicht sicher ist, ob man es ohne Anwalt schafft. Ist das Integrationsamt nicht beteiligt worden, ist die Kündigung unwirksam. Und das stellt das Arbeitsgericht fest. Das Thema hatten wir in folgendem Thread schon mal:
viewtopic.php?f=11&t=585" onclick="window.open(this.href);return false;
Dort auch zum Beginn der 3-Wochen-Frist.