Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob eine Vertrauensperson, die EU Rente bezieht und eine geringfügige Beschäftigung nachgeht, somit nur drei oder sechs Stunden am Tag arbeiten darf,an einer Schulung, die ja bekanntlich acht Stunden am Tag dauert,teilnehmen kann ?
EU Rente und Seminare
AW: EU Rente und Seminare
Hi,
wer soll mir denn verbieten mich fort zu bilden?
Hardy
wer soll mir denn verbieten mich fort zu bilden?
Hardy
AW: EU Rente und Seminare
Hallo,
verbieten kann es keiner. Aber da hier dann ja mehr Stunden entstehen kann es Probleme mit der Höhe des erlaubten Zuverdienst geben, also Probleme mit der DRV. Denn Mandatszeiten außerhalb der Arbeitszeiten, hierzu zählen auch die Zeiten der Schulung, da ja mandatsbedingt, sind gem. Gesetz auszugleichen. Grundsätzlich innerhalb eines Monates. Ist dieses nicht möglich, MUSS diese Zeit wie Mehrarbeit vergütet werden. Dann ggf gibt es Probleme mit dem Ziverdienst.
Macht man Freizeitausgleich fehlt man im Mandat. Kann diese also ggf nicht so wahrnehmen wie die Wähler es erwarten, erwarten dürfen.
Gleiches gilt zB auch für andere Mandatszeiten, zB Teilnahme an BR Gremien oder Besprechungen mit dem AG usw.
verbieten kann es keiner. Aber da hier dann ja mehr Stunden entstehen kann es Probleme mit der Höhe des erlaubten Zuverdienst geben, also Probleme mit der DRV. Denn Mandatszeiten außerhalb der Arbeitszeiten, hierzu zählen auch die Zeiten der Schulung, da ja mandatsbedingt, sind gem. Gesetz auszugleichen. Grundsätzlich innerhalb eines Monates. Ist dieses nicht möglich, MUSS diese Zeit wie Mehrarbeit vergütet werden. Dann ggf gibt es Probleme mit dem Ziverdienst.
Macht man Freizeitausgleich fehlt man im Mandat. Kann diese also ggf nicht so wahrnehmen wie die Wähler es erwarten, erwarten dürfen.
Gleiches gilt zB auch für andere Mandatszeiten, zB Teilnahme an BR Gremien oder Besprechungen mit dem AG usw.
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: EU Rente und Seminare
Hallo Biotop,
Du solltest Dich hüten, die Stundenzahlen für teilweise oder volle Erwerbsminderung allzu wörtlich zu nehmen. Es handelt sich um Durchschnittswerte, die auch anders gerechnet werden können (zB als Wochen- oder Monatsarbeitszeit) als nur auf den einzelnen Arbeitstag.
Ein sklavisches Festhalten an der täglichen Arbeitszeitgrenze von 3 bzw. 6 Std. könnte nämlich im Einzelfall sehr wohl Beschäftigungschancen zunichte machen - was ja auch dann drohen könnte, wenn ein sbM keine notwendigen Schulungen mehr machen könnte/dürfte.
Das man sehr wohl den Einzelfall berücksichtigen muß bzw. kann und ggfs. auch diese täglichen Grenzen zB auf Wochenarbeitszeit (15 bzw. 30 Std./Woche) umrechnen darf, haben wir uns auch bereits mehrfach von der DRV bestätigen lassen.
Du solltest Dich hüten, die Stundenzahlen für teilweise oder volle Erwerbsminderung allzu wörtlich zu nehmen. Es handelt sich um Durchschnittswerte, die auch anders gerechnet werden können (zB als Wochen- oder Monatsarbeitszeit) als nur auf den einzelnen Arbeitstag.
Ein sklavisches Festhalten an der täglichen Arbeitszeitgrenze von 3 bzw. 6 Std. könnte nämlich im Einzelfall sehr wohl Beschäftigungschancen zunichte machen - was ja auch dann drohen könnte, wenn ein sbM keine notwendigen Schulungen mehr machen könnte/dürfte.
Das man sehr wohl den Einzelfall berücksichtigen muß bzw. kann und ggfs. auch diese täglichen Grenzen zB auf Wochenarbeitszeit (15 bzw. 30 Std./Woche) umrechnen darf, haben wir uns auch bereits mehrfach von der DRV bestätigen lassen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: EU Rente und Seminare
Hallo,
wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil!!!
Wo bitte habe ich etwas geschrieben, dass diese Stunden bzw der sich hieraus ergebene Hinzuverdienst auf die tägliche Zeit angerechnet wird. Also ggf meine Antwort nochmals in Ruhe lesen.
Auch verhindert diese Regelung des beschränkten Hinzuverdienst nicht Mandatsträger an Schulungen. Aber auch kennt das hierzu Grunde liegende Gesetz gang ausdrücklich keine Sonderregelung/Bevorzugung für Mandatsträger.
Fakt ist bei EU Rente ist der erlaubte Hinzuverdienst ganz klar geregelt und beschränkt. Er ist aus dem Rentenbescheid zu entnehmen.
wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil!!!
Wo bitte habe ich etwas geschrieben, dass diese Stunden bzw der sich hieraus ergebene Hinzuverdienst auf die tägliche Zeit angerechnet wird. Also ggf meine Antwort nochmals in Ruhe lesen.
Auch verhindert diese Regelung des beschränkten Hinzuverdienst nicht Mandatsträger an Schulungen. Aber auch kennt das hierzu Grunde liegende Gesetz gang ausdrücklich keine Sonderregelung/Bevorzugung für Mandatsträger.
Fakt ist bei EU Rente ist der erlaubte Hinzuverdienst ganz klar geregelt und beschränkt. Er ist aus dem Rentenbescheid zu entnehmen.
AW: EU Rente und Seminare
Und wenn da die Grenze überschritten würde, wer kann mich daran hindern am Seminar teil zu nehmen? Ich bin doch nicht verpflichtet mir die Teilnahme vergüten zu lassen. Wenn ich da also hin möchte, mache ich das im schlimmsten Fall auf eigene Rechnung und damit isses Privatsache.
Hardy
Hardy
AW: EU Rente und Seminare
Hardy,
da liegst Du aber ganz falsch! Denn der AG und auch der Mandatsträger MÜSSEN das Gesetz beachten. Folglich, wenn innerhalb eines Monates die "Mehr"zeit, also die Mandatszeit außerhalb der Regelarbeitszeit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann, MUSS der AG diese wie Mehrarbeit vergüten. Bedeutet er MUSS für diese Zeit und den hierfür zu zahlenden Lohn auch diebSozialabgaben, Steuern usw abführen. Würde der AG dieses unterlassen machte er sich strafbar. Dieses würde also kein AG mitmachen.
da liegst Du aber ganz falsch! Denn der AG und auch der Mandatsträger MÜSSEN das Gesetz beachten. Folglich, wenn innerhalb eines Monates die "Mehr"zeit, also die Mandatszeit außerhalb der Regelarbeitszeit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann, MUSS der AG diese wie Mehrarbeit vergüten. Bedeutet er MUSS für diese Zeit und den hierfür zu zahlenden Lohn auch diebSozialabgaben, Steuern usw abführen. Würde der AG dieses unterlassen machte er sich strafbar. Dieses würde also kein AG mitmachen.
AW: EU Rente und Seminare
Hi,
ich liege nicht falsch: Anscheinend drücke ich mich unverständlich aus.
Wenn ich für das Seminar Urlaub nehme, ist das ganz alleine meine Privatangelegenheit.
Und ja, ich würde das machen, wenn ansonsten rechtliche Gründe dagegen stünden.
Aber was ich in meiner Freizeit mache, kann mir niemand vorschreiben.
Hardy
ich liege nicht falsch: Anscheinend drücke ich mich unverständlich aus.
Wenn ich für das Seminar Urlaub nehme, ist das ganz alleine meine Privatangelegenheit.
Und ja, ich würde das machen, wenn ansonsten rechtliche Gründe dagegen stünden.
Aber was ich in meiner Freizeit mache, kann mir niemand vorschreiben.
Hardy
AW: EU Rente und Seminare
Hallo Hardy,
1. Davon war bisher nie die Rede.
2. Würde aber dann, da eine private Sache bedeuten, dass Du alle Kosten selbst zahlen müsstest. Denn ein AG muss keine privat besuchte Seminare zahlen.
Es wäre dann keine Mandatstätigkeit sondern Privatverknügen.
1. Davon war bisher nie die Rede.
2. Würde aber dann, da eine private Sache bedeuten, dass Du alle Kosten selbst zahlen müsstest. Denn ein AG muss keine privat besuchte Seminare zahlen.
Es wäre dann keine Mandatstätigkeit sondern Privatverknügen.
AW: EU Rente und Seminare
Hallo Bernhard,
ja das stimmt, dass da nicht die Rede von war. Genau deshalb mein Hinweis in diese Richtung.
Würde mich der DG in meiner Mandatstätigkeit einschränken, würde ich darauf bestehen, dass er diese Einschränkung zurücknimmt.
Das ist aber, zumindest so wie ich das verstanden habe nicht der Fall, sondern es besteht die Befürchtung, dass es mit der DRV Probleme gibt. Also von dritter Seite.
Und da würde ich das durchaus selbst stemmen, wenn ich damit das Problem erledigen könnte.
Und wenn ich zum Dienstgeber ein gutes Verhältnis habe, wäre es für mich absolut denkbar, dass er sogar freiwillig die Seminarkosten übernimmt. Aber das hängt sicher vom DG, oder entsprechend vom jeweiligen Unternehmer.
So, jetzt aber schon mal ein Frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016.
Hardy
ja das stimmt, dass da nicht die Rede von war. Genau deshalb mein Hinweis in diese Richtung.
Würde mich der DG in meiner Mandatstätigkeit einschränken, würde ich darauf bestehen, dass er diese Einschränkung zurücknimmt.
Das ist aber, zumindest so wie ich das verstanden habe nicht der Fall, sondern es besteht die Befürchtung, dass es mit der DRV Probleme gibt. Also von dritter Seite.
Und da würde ich das durchaus selbst stemmen, wenn ich damit das Problem erledigen könnte.
Und wenn ich zum Dienstgeber ein gutes Verhältnis habe, wäre es für mich absolut denkbar, dass er sogar freiwillig die Seminarkosten übernimmt. Aber das hängt sicher vom DG, oder entsprechend vom jeweiligen Unternehmer.
So, jetzt aber schon mal ein Frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016.
Hardy