Anfechtung GSBV-Wahl
Verfasst: Samstag 12. Dezember 2015, 16:27
Wir haben in unserem Unternehmen zwei Standorte mit einer SBV. Die beiden Standorte sind über 500 km voneinander entfernt. Die GSBV ist Anfang des Jahres mit Ablauf des Mandats nicht mehr neu gewählt worden und seitdem vakant.
Jetzt hat man die GSBV neu gewählt und ich glaube, dass man das vereinfachte Wahlverfahren angewandt hat. Bei der Durchführung der Wahl sind meines Erachtens Fehler gemacht worden. Die beiden Vertrauensleute haben selbst nicht kandidiert. Es wurden Vorschläge ausgetauscht und diese beiden haben dann den beiden Vorschlägen zugestimmt.
Wer kann diese Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung anfechten, wenn man feststellt, dass die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist? Und wer kann die Unterlagen sichten?
Und meine nächste Frage ist: kann eine gewählte SBV, die nach einem mündlichen Beschluss des Arbeitsgerichtes vor einem Monat für unwirksam erklärt worden ist, drei Wochen später noch schnell eine GSBV wählen? Jetzt, eine Woche nach der Wahl der GSBV, kam die schriftliche Begründung des Gerichts mit dem Beschluss, die SBV-Wahl 2014 ist unwirksam. Der Beschluss wäre rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen dagegen Beschwerde eingereicht wird.
Und meine letzte Frage: wäre die neu gewählte Vertrauensperson der GSBV immer noch gewählt, auch wenn er als stellvertretendes Mitglied der SBV durch Gerichtsbeschluss sein Mandat verliert?
Hier wird weiterhin gemauschelt, was das Zeug hält.
Gruß
Jetzt hat man die GSBV neu gewählt und ich glaube, dass man das vereinfachte Wahlverfahren angewandt hat. Bei der Durchführung der Wahl sind meines Erachtens Fehler gemacht worden. Die beiden Vertrauensleute haben selbst nicht kandidiert. Es wurden Vorschläge ausgetauscht und diese beiden haben dann den beiden Vorschlägen zugestimmt.
Wer kann diese Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung anfechten, wenn man feststellt, dass die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist? Und wer kann die Unterlagen sichten?
Und meine nächste Frage ist: kann eine gewählte SBV, die nach einem mündlichen Beschluss des Arbeitsgerichtes vor einem Monat für unwirksam erklärt worden ist, drei Wochen später noch schnell eine GSBV wählen? Jetzt, eine Woche nach der Wahl der GSBV, kam die schriftliche Begründung des Gerichts mit dem Beschluss, die SBV-Wahl 2014 ist unwirksam. Der Beschluss wäre rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen dagegen Beschwerde eingereicht wird.
Und meine letzte Frage: wäre die neu gewählte Vertrauensperson der GSBV immer noch gewählt, auch wenn er als stellvertretendes Mitglied der SBV durch Gerichtsbeschluss sein Mandat verliert?
Hier wird weiterhin gemauschelt, was das Zeug hält.
Gruß