kosten des widerspruchsverfahrens
Verfasst: Mittwoch 9. Dezember 2015, 13:53
Die Schwerbehinderte hat sich vor dem Integratonsausschuß anwaltlich im Widerspruchsverfahren auch im mündlichen Termin vertreten lassen, da auch der Arbeitgeber anwaltlich vertreten war.
Der Ausschuß hat dem Antrag des Arbeitgebers die Zustimmung verweigert ud diesem die Kosten des verfahrens auferlegt.
Kann die Schwerbehinderte die ihr entstandenen Kosten durch das Amt gegen den erfolglosen Widerspruchsführer, evtl.
§ 80 VerwVerfG, festsetzen lassen ?
MfG
deti
Der Ausschuß hat dem Antrag des Arbeitgebers die Zustimmung verweigert ud diesem die Kosten des verfahrens auferlegt.
Kann die Schwerbehinderte die ihr entstandenen Kosten durch das Amt gegen den erfolglosen Widerspruchsführer, evtl.
§ 80 VerwVerfG, festsetzen lassen ?
MfG
deti