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Lese-Rechtschreibschwäche

Verfasst: Sonntag 6. Dezember 2015, 06:23
von bine1981
Hallo zusammen,
es geht um meinen Freund,der mir gleich zu Anfang gestand, daß er Legastheniker ist und aufgrund dessen eine Schwerbehinderung von 50% hat. Ich wusste nicht, daß dies als Schwerbehinderung angesehen wird. Ehrlich gesagt hatte ich vorher noch nie mit "Behinderten" zu tun. Nun möchte ich mich aber umfassend mit dem Thema auseinander setzen. Wobei mein Fokus auf seine Rechte aber auch Pflichten liegt. Er hat wohl auch einen Amtsbetreuer. Der scheint aber offenbar seinen Job nicht gut zu machen. Zumindest ist mein Freund sehr unzufrieden mit seinem Betreuer.
Könnte ich zwecks Informationseinholung einfach einen Termin beim Integrationsamt vereinbaren?
Die Mitarbeiter dort müssten mir doch sicherlich allen nötigen Input geben können.
Mir geht es vor allem darum, daß ich meinen Freund natürlich als Partnerin bestmöglich zur Seite stehen möchte.
Ich fürchte nämlich, daß er von seinen Rechten nicht all zu viel weiß. Selbst recherchieren ist in seinem Fall ja etwas schwierig.
Deswegen übernehm ich das jetzt quasi :P
Ich hoffe sehr, daß mir hier schon vorab jemand mit Rat zur Seite stehen kann, denn für mich ist das alles völliges Neuland.
Danke schonmal,
Bine

AW: Lese-Rechtschreibschwäche

Verfasst: Dienstag 8. Dezember 2015, 15:12
von matthias.günther
Hallo,

der Betreute ist durch die Bestellung des Betreuers nicht entmündigt. Wichtig ist auch den Aufgabenkreis des Betreuers zu beachten.
Am besten wäre natürlich bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsleben eine gemeinsame Vorsprache beim Integrationsamt bzw. Kontaktaufnahme zum Integrationsfachdienst.
Falls es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung bzw. einen Betriebsrat gibt, helfen diese auch gern weiter.
Informationen zum Thema Behinderung und Beruf gibt es auch unter https://www.integrationsaemter.de/infot ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;