Liebe Mitstreiter,
wir haben eine SBV gewählt. Der Arbeitgeber will aber nur die gewählte Vertrauensperson dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit melden. Ich bin der Meinung, das auch der/die Stellvertreter/in benannt werden muss.
Meine Argumentation das dann eine Meldung bei jedem Vertretungsfall gemeldet werden müsste wird abgestritten, da im Gesetzestext nur "Vertrauenspersonen" aufgeführt sind.
Gibt es dazu genauere Erläuterungen?
Vielen Dank im Voraus.
Bekanntgabe Wahlergebnis
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Bekanntgabe Wahlergebnis
Hallo,
hierzu schreibt Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, Neumann, SGB IX, 12. Aufl.2010, § 80 Rn 27:
"Unverzüglich nach der Wahl sind die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, also von Vertrauensperson und Stellvertreter, zu bennenen:"
hierzu schreibt Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, Neumann, SGB IX, 12. Aufl.2010, § 80 Rn 27:
"Unverzüglich nach der Wahl sind die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, also von Vertrauensperson und Stellvertreter, zu bennenen:"
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Bekanntgabe Wahlergebnis
Hallo,
es ist der SBV NICHT verboten hier auch dem IA und der Agentur für Arbeit die Namen der gewählten mitzuteilen. Man kann dieses auch zur ersten Kontaktaufnahme mit diesen Ämtern nutzen. Denn Kontakte zu diesen sind stets hilfreich!
es ist der SBV NICHT verboten hier auch dem IA und der Agentur für Arbeit die Namen der gewählten mitzuteilen. Man kann dieses auch zur ersten Kontaktaufnahme mit diesen Ämtern nutzen. Denn Kontakte zu diesen sind stets hilfreich!